Antrag 2 (3/2011) – Keine finanziellen Mittel des AMS für Lehrstellenförderung

Im Insolvenzentgeltfonds waren bisher mehr als ein Drittel der Gelder für die Lehrlingsförderung zweckgewidmet. Die Lehrlingsförderung wurde überwiegend durch die Mittel des Insolvententgeltfonds gespeist. Durch die Krise der (Finanz)Wirtschaft ist der Fonds ins Defizit geraten. In der Folge verhandelten WKÖ und Ministerien mit dem Ergebnis, dass der „Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit“ – der sog. „Praxistests“ – nunmehr entfällt. Das bedeutet, dass eine finanzielle Förderung der Lehrbetriebe für diesen Praxistest künftig entfällt. Lehrlingen wird damit aber auch die Möglichkeit genommen, in der Mitte der Lehrzeit zu überprüfen, wo sie in ihrem Ausbildungsfortschritt stehen.

Im Zuge der Verhandlungen wurden Forderungen seitens der WKÖ veröffentlicht, wonach künftig ein Beitrag des AMS zur Lehrstellenförderung gezahlt werden soll.

Diesen Bestrebungen ist rechtzeitig im Vorfeld Einhalt zu gebieten. Eine gute, zukunftsorientierte Ausbildung der Lehrlinge kommt in erster Linie den Betrieben und damit der gesamten Wirtschaft zugute. Der in einigen Branchen mittlerweile auftretende FacharbeiterInnenmangel ist in erster Linie auf einen jahrelang betriebenen Abbau von Lehrlingsstellen zurückzuführen.

Wenn die Wirtschaft nun entdeckt, wie wichtig und wertvoll gut ausgebildete Fachkräfte sind, muss sie für deren Ausbildung in erster Linie selbst Sorge tragen. Ein Heranziehen der im AMS selbst dringend benötigten finanziellen Mittel kann daher nicht in Frage kommen.

Antrag

Die Vollversammlung der Steirischen AK fordert die Bundesregierung auf, keinesfalls dem Bestreben der WKÖ nachzugeben, Gelder des AMS für die Lehrlingsförderung zu verwenden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
31. März 2011

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