Antrag 1/4-2010: Sozialmilliarde und Konjunkturpaket ‚Pflege, Betreuung, soziale Dienste’

Die Sozialwirtschaft ist mit 6.000 Unternehmen, rund 140.000 Beschäftigten eine bedeutende volkswirtschaftliche Größe und leistet einen wesentlichen Beitrag zu gesellschaftlichem Wohlstand sowie sozialem Zusammenhalt. Ohne soziale Infrastruktur, ohne Carearbeit wäre die Erwerbsbeteiligung breiter Bevölkerungsgruppen und damit die Generierung von eigenem Einkommen, Chancen und gesellschaftlicher Teilhabe – auch für Frauen –nicht möglich.

Im Sozial- und Gesundheitssektor liegen hohe Beschäftigungspotentiale – sowohl im Bereich der privaten als auch kommunalen Dienste. Massive Versorgungsdefizite bestehen bei der Kinderbetreuung, der Jugend- und Schulsozialarbeit, im Bereich Integration, in der Pflege und im Bereich betreutes Wohnen.

Beschäftigungszuwächse im Sozialbereich gehen bislang allerdings fast ausschließlich auf atypische Arbeit zurück. Der Sozialbereich gilt als Niedriglohnsektor (Sozialbereich liegt 20 % unter dem Durchschnitt sämtlicher Bruttobezüge) mit hoher physischer und psychischer Belastung der Beschäftigten und schlechten Arbeits- und Einkommensbedingungen, was sich in hoher Fluktuation – vor allem im Altenpflegebereich, steigenden Burn-Out-Raten, hoher Arbeitsdichte, überdurchschnittlich hohen Teilzeitquoten, langen Verweildauern im Grundgehalt und einem hohen Ausmaß an unbezahlter Arbeit ausdrückt.
Zurückzuführen sind diese Entwicklungen vor allem auf die zunehmende Verabschiedung der öffentlichen Hand aus der Finanzierung bzw. Erbringung sozialer Dienste: Normkostensätze sind in der Regel nicht kostendeckend, Finanzierungsverträge sind meist kurzfristig angelegt und ermöglichen keine mittel- bis langfristige Personal- und Bestandsplanung, hinsichtlich der Personalkostenkalkulation gibt es keine „Bindungswirkung“ des BAGS, es fehlt auf praktisch allen Ebenen – insbesondere bei den Ländern – eine umfassende Sozialplanung.
Im kommunalen Sozial- und Gesundheitsbereich stellt sich die Situation nicht wesentlich anders dar. Auch hier sind die Beschäftigten mit hoher Arbeitsverdichtung, akutem Personalmangel und steigendem Arbeitsdruck konfrontiert. Zusätzlich verabschieden sich die Kommunen zusehends aus der Erbringung sozialer Dienstleistungen, gliedern diese aus oder überlassen privaten Anbietern die Leistungserbringung ohne diese ausreichend finanziell zu dotieren, was wieder eine Atypisierung und Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse zur Folge hat.

Seitens der Gewerkschaften wird bereits seit längerer Zeit eine Sozialmilliarde für den Ausbau sozialer Infrastruktur, zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten im Sozialbereich und als beschäftigungswirksame Konjunkturmaßnahme gefordert. Die Sozialmilliardeenquete im Parlament hat immer noch nicht stattgefunden. Vielmehr drohen Einsparungen im Arbeits- und Sozialbereich auf Bundes, Länder- und Gemeindebene den wirtschafts- und sozialpolitisch wichtigen Sektor – und damit die Beschäftigten sowie die Qualität sozialer Dienste – unter zusätzlichen Druck zu setzen.

Es wurde bereits zu lange zugewartet. Die Beschäftigten im Sozialbereich sind am Limit. Weil soziale Arbeit nicht nur mehr wert ist, sondern vor allem auch einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert bringt, braucht es einen massiven Investitionsschub zum Ausbau privater und kommunaler sozialer und Gesundheitsdienste! Es braucht jetzt eine Sozialmillarde!

Antrag

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, eine Sozialmilliarde für den Ausbau und die qualitative Verbesserung kommunaler und privater sozialer Infrastruktur, zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten im privaten und kommunalen Sozial- und Gesundheitsbereich sowie als besonders beschäftigungswirksame Konjunkturmaßnahme zu beschließen und dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen verbessert werden mit folgenden Prämissen:

• Verbindliche Vorgaben von mittelfristigen Rahmenverträgen zur Erhöhung der Planungs- und Bestandssicherheit von sozialwirtschaftlichen Unternehmen (mittelfristige Finanzierungsvereinbarungen)
• Angleichung der Standards durch Art. 15a BVG Vereinbarungen mit verbindlicher Wirkung auch für das AMS
• Gleichartige Sozialplanungsstandards in den Bundesländern, Gemeinden und AMS
• Verpflichtende Mindestpersonalschlüssel, Betreuungsschlüssel und maximale Fallzahlen, abgestimmt auf einfachgesetzliche Qualitätsvorgaben
• Bindungswirkung der Fördergeber an den BAGS-KV
• Herausnahme der sozialen Dienstleistungen gemeinnütziger Erbringer aus dem Vergaberecht
• Deutliche finanzielle Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe

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