Antrag 1 – Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden

Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverträge ein Arbeitsausmaß von weniger als die gesetzlich festgelegten 40 Stunden pro Wochen aufweisen und die eine nach dem Gesetz definierte Mehrleistung erbringen, werden durch das derzeitige Arbeitszeitgesetz diskriminiert. Sie erhalten jene im Gesetz vorgegeben Zuschläge nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Überschreitung der 40. Wochenstunde usw.). Die erbrachten Mehrleistungen werden in Freizeit vergütet bzw. quartalsmäßig mit 25-Prozent- Zuschlägen abgegolten. So werden mit Teilzeitbeschäftigten auf billige Art Arbeitsspitzen abgedeckt.

Teilzeitbeschäftigte in Österreich sind zum überwiegenden Teil Frauen, daher kann man in diesem Zusammenhang auch von einer Diskriminierung von Frauen sprechen.

Eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes (inkl. KA-AZG) hätte durchaus auch  arbeitsmarktpolitische Auswirkungen (Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen).

Antrag

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um Beschäftigten mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als der gesetzlichen ihre Mehrarbeit so zu vergüten, wie Vollzeitarbeitnehmer/innen ihre Überstunden bezahlt bekommen, das heißt inklusive der Zuschläge, die in den Kollektivverträgen vereinbart oder im AZG/KA-AZG vorgesehen sind und ohne gesetzlichen Durchrechnungszeitraum.  

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende                                22. April  2015

Print Friendly, PDF & Email