
Als Mitglied der Bundesregierung ist Lopatka auf politischer Ebene Eigentümervertreter von Unternehmen, welche der öffentlichen Hand unterstehen. „Ich stelle mir die Frage, wie lange ein Betrieb bestehen könnte, wenn ihn sein Eigentümer permanent in der Öffentlichkeit diskreditieren würde? Wie motivierend ist es für die MitarbeiterInnen, wenn ihnen ihr Arbeitgeber über die Medien ausrichtet, dass sie ein privilegierter, überbezahlter und reformunwilliger Haufen sind“, so Hedenig weiter.
Staatssekretär Lopatka vergisst – bewusst oder unbewusst – dass die Zerschlagung des Unternehmens ÖBB in die Zeit der schwarz/blau/orangen Regierung fällt. Diese Zerschlagung ist der Ausgangspunkt für viele Probleme, die es heute im Unternehmen gibt. Für diese Probleme trägt die ÖVP die Verantwortung. „Wenn nun der Herr Staatssekretär für EisenbahnerInnen eine Null-Lohnrunde und für ÖBB PensionistInnen eine Kürzung der Pension fordert, dann steckt offenbar der Gedanke dahinter, dass Aktive und PensionistInnen die Kosten der vermurksten Bahnreform tragen sollen“.
Immer wieder wirft Lopatka den ÖBB-Bediensteten vor, sie würden über Privilegien im Pensionsrecht verfügen. Es sollte dem Staatssekretär bekannt sein, dass die Durchschnittspension bei ÖBB Ruhestandsversetzten weit unter der von der OECD für Österreich ermittelten 80 Prozent liegt.
Ein paar Fakten: Ursprünglich galt folgende Regelung für den Ruhestand (bei Bahneintritt bis 1995): 35 Dienstjahre, 83 Prozent vom aktiven Bezug. Heute sieht das Bundesbahn Pensionsgesetz vor: Vollendung des 65 Lebensjahres (bzw. vorzeitiger Antritt bei 42 Dienstjahren und vollendeten 61,5 Lebensjahren), Durchrechnung – welche dzt. im Schnitt 70 Prozent Brutto-Ersatz bringt – minus 5,8 Prozent Pensionssicherungsbeitrag.
Darüberhinaus zahlen ÖBB Bedienstete wesentlich höhere Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge als ASVG Versicherte. Ein Beispiel:
Bruttobezug 2950,– /Monat; Pensionsversicherungsbeitrag ASVG Euro 302,38; ÖBB Euro 430,45 / Monat. Im Jahr immerhin um fast Euro 1.800 Mehrbelastung.
Beim selben Brutto-Bezug zahlen EisenbahnerInnen ca. Euro 400 Krankenversicherungsbeitrag im Jahr mehr, als vergleichbare ASVG Versicherte. Hinzu kommen noch Selbstbehalte, die im Jahr einige hundert Euro betragen können. Trotz Unkündbarkeit werden auch noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen.
„EisenbahnerInnen, die vor 25 oder 30 Jahren bei den ÖBB zu arbeiten begonnen haben, sind aufgrund des geringen Einkommens in Vorleistung gegenüber dem Staat getreten. Dieses niedrige Einkommen sollte ursprünglich durch bessere Pensionsregelungen abgegolten werden. Mittlerweile hat es eine Angleichung an das ASVG gegeben, die Vorleistung wird nicht abgegolten. Wo hier der soziale Ausgleich sein soll, ist für viele EisenbahnerInnen nicht nachvollziehbar“, so Hedenig abschließend.