Um bei der AK-Wahl 2019 antreten zu können, benötigen wir bis 3. 12. 2018
300 Unterstützungserklärungen von Mitgliedern der AK Burgenland.
Wir freuen uns über jede/n einzelnen!
Wenn du AK-Burgenland Mitglied bist, füll bitte das Formular aus und schicke es an die AUGE/UG Burgenland, Pfarrgasse 30, 7000 Eisenstadt.
Wer kann unterschreiben:
ArbeitnehmerInnen, die im Burgenland am Stichtag (3.12.2018) in einem AK-zugehörigkeits-begründendem Arbeitsverhältnis stehen. Dies gilt unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Wenn du dir nicht sicher bist: Wenn du die Zeitung der AK-Burgenland bekommst, bist du jedenfalls Mitglied!
Unterschreiben können auch Arbeitslose und Karenzierte, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen oder geringfügig Beschäftigte.
FAQs:
Dürfen ArbeitnehmerInnen Unterstützungserklärungen von mehreren wahlwerbenden Gruppen unterschreiben?
JA
Erfährt der Arbeitgeber von meiner Unterstützungserklärung?
NEIN
Muss das Datum der Ausfertigung auf dem Unterstützungsformular, mit dem Stichtag übereinstimmen?
NEIN, gerne wahrheitsgetreu das aktuelle Datum einfügen
Kann ich das Formular auch per E-Mail schicken?
NEIN – von der AK werden nur Original-Formulare anerkannt
Solidaritätskandidaturen
Wir freuen uns auch über weitere Solidaritätskandidaturen – dazu wäre dieses Formular auszufüllen.