Antrag 01 der AUGE/UG zur Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 11. Mai 2012

Betriebsübernahmen durch Belegschaften fördern!

Am 13. März 2012 wurde im EU-Parlament der “Bericht über das Statut der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der ArbeitnehmerInnen” mehrheitlich angenommen. Dieser Bericht ist dahingehend bemerkenswert, da dieser

ausdrücklich die Rolle des Genossenschaftssektors als “wichtige Pfeiler der europäischen Wirtschaft und Hauptantrieb für soziale Innovationen” sowie als Arbeitgeber für 5,4 Millionen Menschen würdigt.

Genossenschaften als besonders krisenresistent und stabilen Beschäftigungsfaktor und “zeitgemäßen Ansatz der Sozialwirtschaft” ausdrücklich lobt

von den Mitgliedsstaaten “günstige Bedingungen” für Genossenschaften beim Zugang zu Darlehen und bei der Besteuerung fordert

im Rahmen von Maßnahmen der EU fordert, dass diese “… in sämtlichen Bereichen auch den Besonderheiten von Unternehmen der Sozialwirtschaft und dem von ihnen erbrachten Mehrwert Rechnung tragen müssen, so auch von genossenschaftlichen Unternehmen, etwa durch entsprechende Anpassung der Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, der staatlichen Beihilfen und der Finanzmarktregulierung”

einfordert, dass Verpflichtungen, welche die EU-Kommission bereits eingegangen ist, wie etwa die Einführung “… maßgeschneiderter Bildungsprogramme und die Aufnahme spezieller Hinweise auf Genossenschaften in die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Finanzinstrumente” endlich umgesetzt werden.

Weiters unterstützt das EU-Parlament

… Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Unternehmensberatung und Mitarbeiterschulung, sowie darüber hinaus die Gewährung von Finanzmitteln für Genossenschaften, vor allem bei der Übernahme eines Unternehmens durch die Arbeitnehmer oder Kunden, die als Möglichkeit für die Rettung von Unternehmen in Zeiten der Krise und für die Übertragung von Familienunternehmen oftmals unterschätzt wird.”

Der beschlossene Bericht ist nicht zuletzt dahingehend bemerkenswert, dass derselbe EU-Kommission wie auch die Mitgliedsstaaten auffordert, Genossenschaften gegenüber anderen Unternehmensformen “begünstigt” zu behandeln (etwa – wie erwähnt – beim Zugang zu Darlehen bzw. bei der Besteuerung) und ausdrücklich die Fortführung von Unternehmen in Form genossenschaftlich organisierter “ArbeitnehmerInnen- Selbstverwaltung” – gerade in Krisenzeiten – als besonders unterstützungs- und förderungswürdig ansieht.

Im Bericht ergeht insbesondere an die EU-Kommission als auch an die EU-Mitgliedsstaaten die Aufforderung, endlich entsprechende gesetzliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen (“… insbesondere in den Bereichen Besteuerung, Darlehen, Verwaltungslasten und Unternehmensförderung …”), die das Wachstum bzw. Entstehen eines genossenschaftlichen Sektors unter “Berücksichtigung der besonderen Merkmale” fördert und unterstützt.

Die Vollversammlung der AK NÖ möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer NÖ begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments zur Annahme des “Berichts über das Statut der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer” und fordert die EU-Kommission auf, die Empfehlungen des EU-Parlaments hinsichtlich der Stärkung und Förderung des sozialwirtschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Sektors um zu setzen.

Die Arbeiterkammer NÖ fordert gleichzeitig die österreichische Bundesregierung auf, entlang den Beschlüssen des EU-Parlament einerseits im Rat darauf hinzuwirken, dass diese EU-weit auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, andererseits auch in Österreich mit dem Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern günstigere Bedingungen für Genossenschaften beim Zugang zu Darlehen, Unternehmensförderung, bei Unternehmensberatung und Besteuerung zu schaffen.

Insbesondere sind die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber aufgefordert, im Rahmen von Insolvenzverfahren bzw. Übertragung von Familienunternehmen gesetzliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Fortführung des Unternehmens in MitarbeiterInneneigentum (“ArbeitnehmerInnenselbstverwaltung”) begünstigt ermöglicht, fördert und begleitend unterstützt.

Dabei ist jedenfalls sicherzustellen, dass die ArbeitnehmerInneneigenschaft der GenossenschafterInnen hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung gewährleistet bleibt.

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