Antrag 06/ Für eine weisungsfreie Sozialanwaltschaft im Interesse der Menschen

 

 

Die Abhängigkeitssituation im doppelten und dreifachen Sinn, denen unterstützungsbedürftige Menschen in diesen Situationen ausgeliefert sind, paralysiert… und empört. Es ist einer modernen, aufgekärten und grundrechtsbezogenen Demokratie nicht würdig, Menschen, die ihre Rechte in Anspruch nehmen, zu BittstellerInnen und den Institutionen ausgelieferten Objekten zu degradieren. Es ist daher hoch an der Zeit, eine einheitliche Institution zu schaffen, die nicht zumindest auch die Interessen der gewährenden Einrichtungen vertreten, sondern parteilich die Interessen der Antragstellenden: Eine Sozialanwaltschaft

 

Es bedarf einer Einrichtung, die weisungsfrei ist und die Menschen in Problemsituationen über alle ihre Ansprüche und Möglichkeiten informiert sowie sie bei der Erledigung der Formalitäten und in strittigen Fragen unterstützt und Rechtsschutz gewährt.

 

Die Sozialanwaltschaft ersetzt nicht die zuständigen Institutionen, Ämter und Behörden, sondern versetzt die Menschen in die Lage, alle ihre Rechte unabhängig von der Zuständigkeit von Bund, Ländern, Sozialversicherungsträgern, AMS, Gemeinden oder sonstigen Trägern in Kenntnis zu bringen und die zu deren Inanspruchnahme notwendigen Formalia sachkundig an einem Ort zu erledigen. Die Entscheidung über die Zuerkennung von Ansprüchen hat weiterhin die Behörde. Mit der Sozialanwaltschaft erhalten die Menschen nur jene Augenhöhe im Umgang mit den Behörden, die in einer modernen, demokratischen Gesellschaft selbstverständlich sein muss.

 

Die 10. Vollversammlung der AK NÖ tritt für die Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft ein, bei der Menschen

  • Auskünfte hinsichtlich aller ihnen zustehenden Sozial-, Beratungs- und Betreuungsleistungen unabhängig der zuständigen Institution oder Körperschaft in Erfahrung bringen können;
  • die zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen notwendigen Formalitäten erledigen und so entsprechende Anträge und Verlangen einbringen und
  • im Fall von Verfahren in Sozialrechtsfragen rechtsfreundliche Unterstützung erhalten können.

Die Sozialanwaltschaft ist als eigene, weisungsfrei Stelle nach Muster der Volksanwaltschaft einzurichten und hat zumindest eine Stelle in jedem Bezirk zu unterhalten.

 

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