Antrag 15/ Recht auf Ausbildung bei Bezug von Mindestsicherung

Die Praxis der Bundesländer in der Durchführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zielt auf schnellstmögliche berufliche Integration der LeistungsbezieherInnen ab. Dies mag zwar im Hinblick auf eine im jeweiligen Budgetzeitraum möglichst sparsame Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel kurzfristig sinnvoll sein, ist aber nicht nachhaltig.
Derzeit drängen sich am Arbeitsmarkt jeweils vier schlecht ausgebildete Menschen um drei Arbeitsplätze. Da schlecht ausgebildete Menschen auch sehr niedrige Arbeitslosenbezüge haben, sind diese Menschen auch bei einer kurzfristigen Integration am Arbeitsmarkt auf Grund sehr geringer Beschäftigungsdauern (durchschnittlich 1,6 Jahre) in der Regel bei Arbeitslosigkeit neuerlich auf Ergänzungsleistungen aus der BMS angewiesen.
Um den Druck am Arbeitsmarkt für Menschen mit schlechter Ausbildung zu reduzieren und den betroffenen Menschen eine realistische und langfristige Perspektive zu bieten, ist es notwendig, ihre Ausbildungssituation zu verbessern, damit sie aus der Dauerschleife Kurzzeitbeschäftigung – AMS-Leistung in Kombination mit BMS entkommen können.
Dieser Vorschalg verbessert nicht allein die Situation der betroffenen BMS-BezieherInnen, sondern senkt langfristig die Aufwendungen für die BMS, entlastet den Arbeitsmarkt uns setzt Konjunkturimpulse

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