Ausarbeitung eines Bibliothekengesetz unter Einbeziehung der Interessenvertretungen und der Kommunen

Bereits 2011 einhellig im Parlament beschlossen

In der Plenarsitzung des Österreichischen Nationalrates am 31. März 2011 beschlossen alle Parteien einstimmig einen Entschließungsantrag für einen Masterplan zum öffentlichen Bibliothekswesen. Gefordert wurde darüber hinaus ein Bibliothekengesetz zur Regelung der Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens samt medialer Ausstattung, Größe und Mitarbeiterstand von Büchereien.
 
Zahlreiche Nationalratsabgeordnete aus allen Fraktionen beteiligten sich in der regen Diskussion, verwiesen auf die große gesellschaftliche Bedeutung und Notwendigkeit der öffentlichen Bibliotheken und forderten Verbesserungsmaßnahmen ein. Frau Bundesministerin Schmied nahm den Entschließungsantrag an und bezeichnete ihn als Unterstützung für ihre Bestrebungen, das öffentliche Bibliothekswesen zu stärken.
 

Masterplan zur flächendeckenden bundesweiten Entwicklung von Bibliotheken

Eine der zentralen Forderungen des Entschließungsantrages war:
 
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht
aufbauend auf der 2010 eingeführten „Büchereiförderung NEU“ in Kooperation mit dem Büchereiverband Österreichs, dem Österreichischen Bibliothekswerk, dem Büchereiservice des ÖGB und unter Berücksichtigung von Ländern, Städten und Gemeinden einen Masterplan zur flächendeckenden bundesweiten Entwicklung der öffentlichen Büchereien unter Einbeziehung digitaler Bibliotheksangebote (E-books etc.) zu erstellen – der Masterplan soll die Strukturen des öffentlichen Büchereiwesens analysieren, die Aufgaben von öffentlichen Büchereien definieren sowie Strategien und Empfehlungen für die Büchereientwicklung formulieren.
 
 
Dieser Masterplan ist möglicherweise erstellt oder begonnen worden, das Licht der Welt hat er nicht erblickt.
 
Einem Masterplan müssen aber auch strukturelle Reformen folgen, die sich in einem verbindlichen Bibliothekengesetz, das selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Gemeinden und Interessenverbänden entstehen muss, manifestieren.
 

Chancengleichheit im Bildungsbereich

Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demokratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kulturangebotes infrage stellen. 
Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Bibliotheken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostengünstigen und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, sollte Österreich es den meisten europäischen Staaten gleich tun und
ein Bibliothekengesetz ausarbeiten.

Antrag

Die Arbeiterkammer möge daher beschließen
 
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ein modernes Bibliothekengesetz auszuarbeiten, das unter anderem die
Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens sowie die mediale Ausstattung, die Größe und den MitarbeiterInnenstand der öffentlichen Büchereien Österreichs regelt.
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