Antrag 4 – Erhebung von Folgen der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung

Ebenfalls gestrichen wurde die Übernahme von Lohnkostenzuschüssen für Menschen mit Behinderungen. Laut Schätzungen des Sozialministeriumservice sind etwa 700 Personen davon betroffen, die keine entsprechenden Förderungen des Bundes beziehen können. Es ist zu befürchten, dass diese Personen ohne die Lohnkostenzuschüsse ihren Arbeitsplatz verlieren.

Antrag

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf zu erheben, ob die gestrichenen Leistungen zur beruflichen Eingliederung für psychisch beeinträchtigte Menschen tatsächlich aus anderen Töpfen finanziert werden und inwieweit sich die Streichung der Lohnkostenzuschüsse auf die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen auswirkt.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende                                22. April  2015

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