Vollversammlung Mai 2023 – Antrag 1

Antrag  1

an die 08. Vollversammlung vom 4. Mai 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

ÖGK-Erstattungszeiten verkürzen!

Gesetzlich Krankenversicherte, die Wahlärzte und andere, nicht an Kassenverträge gebundene Leistungsanbieter im Gesundheitswesen in Anspruch nehmen müssen, sind gezwungen, oft über viele Monate hinweg Tausende Euro vorzulegen. Weil eine wachsende Zahl Versicherter das nicht länger leisten kann und will, ist das österreichische Gesundheitswesen nur noch eingeschränkt zugänglich.

Nach Zahlen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) übersteigt wie in ganz Österreich auch in der Steiermark die Zahl der Wahlärzte mit 1.250 die der Kassenärzte (966) deutlich, in Wien (3.373 gegen 1.678) sogar um das Doppelte. Hier muss ein Kassenarzt im Durchschnitt 1.000 Patienten betreuen, ein Wahlarzt nur halb so viele. In manchen Fachgebieten, etwa der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sind Kassenärzte österreichweit so gut wie nicht zu bekommen. Nach Zahlen der privaten Krankenversicherer – die aus diesem Missverhältnis Gewinn zu ziehen versuchen – gibt ein gesetzlich Versicherter pro Jahr im Durchschnitt zwischen 1300 und 1400 Euro für Wahlarztrechnungen aus. Andere Gesundheitskosten wie Physiotherapie oder Logopädie, für die Patienten ebenfalls in Vorlage treten müssen, machen wegen ihres häufigeren Anfallens oft noch viel höhere Beträge aus.

Ohne die vertragsfreien Anbieter ist eine flächendeckende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in Österreich nicht mehr möglich.

Nach Auskunft der Österreichischen Gesundheitskasse, die mit Abstand die meisten Bürgerinnen und Bürger des Landes versichert, verstreichen zwischen dem Einreichen einer Rechnung und der Erstattung eines mehr oder weniger hohen Teilbetrages in der Regel drei bis vier Monate. Für Tausenderbeträge in Vorlage zu treten ist weniger wohlhabenden Versicherten – zumal zu Zeiten hoher Inflation – nicht zuzumuten. Die Gefahr besteht, dass nötige Patientenbesuche aus Kostengründen zunehmend unterbleiben, was wieder höhere Gesundheitskosten nach sich zieht.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu initiieren, das den Krankenversicherungsträgern die Erstattung von Wahlarztrechnungen und Rechnungen anderer vertragsfreier Anbieter im Gesundheitswesen binnen eines Monats vorschreibt. Der dafür nötige höhere Personalaufwand ist von der Versichertengemeinschaft zu tragen.

DI Sandra Hofmann

Fraktionsvorsitzende                                                             Graz, den 4. Mai 2023

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