Vollversammlung Mai 2023 – Antrag 3

Antrag  3

an die 08. Vollversammlung vom 4. Mai 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Abstand macht sicher!

In der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (Inkrafttreten mit 1. Oktober 2022) wurde ein Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge (KFZ) von mindestens 1,5 m im Ortsgebiet und 2 m außerhalb des Ortsgebiets festgelegt (§ 15 Abs. 4 StVO).

Da diese Regelung nur für Überholvorgänge gilt, betrifft der vorgeschriebene Mindest-Seitenabstand nicht das Vorbeibewegen an Radfahrenden auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen. Die erforderlichen Sicherheitsabstände werden jedoch oft aufgrund der Gestaltung dieser Anlagen nicht eingehalten, da oft noch geeignete Sicherheitsstreifen fehlen.

Diese Lücke muss dringend geschlossen werden und die Formulierung in der Straßenverkehrsordnung insofern abgeändert werden, dass bei jeder Art des Vorbeibewegens von KFZ an Radfahrenden der Mindest-Seitenabstand eingehalten werden muss.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Nationalrat auf, § 15 Abs. 4 StVO so abzuändern, dass der vorgeschriebene Mindest-Seitenabstand nicht nur beim Überholen, sondern bei jeder Art des Vorbeibewegens an Radfahrenden einzuhalten ist.

DI Sandra Hofmann

Fraktionsvorsitzende                                                              Graz, den 4. Mai 2023

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