Resolution 2 vom 01.06.2023

             Resolution 2

 

zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 01.06.2023 

Umsetzung der ILO-190 Konvention

  • Jede dritte Frau ist von körperlicher oder sexueller Gewalt innerhalb oder außerhalb von intimen Beziehungen (erlebt ab dem Alter von 15 Jahren) betroffen – das sind nahezu 35% der weiblichen Bevölkerung.

    • Mehr als jede vierte Frau musste eine Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz    

     erfahren (26,59%).

•   Mehr als jede fünfte Frau ist von Stalking betroffen (21,88%).

Belästigungen, Bedrohungen aber auch subtilere Gewaltmechanismen, wie Mobbing oder Diskriminierungen setzen viele Frauen am Arbeitsplatz unter Druck. Häufige Konflikte und ein schlechtes Arbeitsklima können sich im Ernstfall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen entwickeln.
Gesetzlich steht uns aber ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz zu. Es gelten die Fürsorgepflicht und das Diskriminierungsverbot. Dienstgeber:innen sind somit für ein Höchstmaß an Wohlbefinden aller bei der Arbeit verantwortlich.

Doch Problembewusstsein und Bekenntnisse zur Folgebekämpfung allein sind nicht genug. Strukturen in denen Gewalt vorkommt, lassen diese bewusst oder unbewusst zu.
Ohne gezielte Prävention, rasches Reagieren im Anlassfall und strukturelle Maßnahmen, die dem Entstehen von Gewalt vorbeugen, werden die traurigen Anlassfälle nicht verschwinden und neuerlichen nicht vorgebeugt.

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, hat unter Mitwirkung von Österreich das Übereinkommen 190 zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung entwickelt. Von der Gewährleistung von geeignetem Schutz und Prävention, über Durchsetzung und Abhilfemaßnahmen bis hin zu Leitlinien, Schulungen und Sensibilisierung gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Vertretungen ist darin die Rede.

Österreich hat diese Konvention bisher noch nicht ratifiziert.

Die Unabhängigen Gewerkschafter*Innen stellen daher folgenden Antrag:  

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen:

Die Arbeitskammer Kärnten wird sich im Rahmen ihrer gesamten Möglichkeiten für die vollumfängliche Umsetzung der ILO-190 Konvention einsetzen.

 

Für die Fraktion der Unabhängigen Gewerkschafter*Innen

Print Friendly, PDF & Email