Antrag 2 vom 27.05.2021

Antrag 2

zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 27. Mai 2021 

Diplomausbildungen an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen nicht streichen 

Mit 1. Jänner 2024 treten die bisherigen Bestimmungen zur Ausbildung zur/zum DGKP außer Kraft. Ausbildungen in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, die vor diesem Zeitpunkt begonnen worden sind, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen.

Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen (jetzt Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) hat gemäß § 117 Abs. 27 GuKG durch Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (jetzt Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung) einen späteren Zeitpunkt des In- bzw. Außerkrafttretens zu bestimmen, sofern dies auf Grund der Ergebnisse der Evaluierung gemäß Abs. 21 erforderlich ist, insbesondere sofern die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege durch Fachhochschul-Bachelorstudiengänge noch nicht ausreichend und bedarfsdeckend sichergestellt ist.

Der bestehende Personalmangel in allen Bereichen der Pflege hat die Systeme inund außerhalb der Kliniken bereits dazu genötigt, dass vorhandene „Bettenkapazitäten“ nicht genutzt werden können. Die Kolleg*innen in der Pflege arbeiten auf Grund des Personalmangels ständig an bzw. über der Belastungsgrenze, dies führt auf Dauer auch zu einem Qualitätsverlust in der Pflege. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass die Absolvent*innen der Bachelor-Lehrgänge den Bedarf an gehobener Pflege nicht ausreichend sicherstellen können. Im GuKG § 117 (27) muss daher das Außerkrafttreten der Diplomausbildung gestrichen werden. Dies würde bedeuten, dass der nichtakademische Zugang zur Gehobenen Pflege über die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen bestehen bleibt.

Das Außerkrafttreten der Diplomlehrgänge in den Bundesländern gehört dringend aufgehoben, um hier erstens den Personalbedarf über diese wertvolle Ausbildungsmöglichkeit zu decken aber auch, um Nichtakademiker*innen den Zugang zur gehobenen Pflege weiterhin zu ermöglichen. Dies hat immer und wird weiterhin viele Menschen zum Pflegeberuf führen.

Zusätzlich zur Bachelor-Ausbildung ist die Diplomausbildung eine unverzichtbare und bewährte Bereicherung in den Pflegeausbildungen. Zudem hätten künftig Pflegeassistent*innen keine Chance mehr, eine Aufschulung zum Diplom zu bekommen. Sie erfüllen die Voraussetzungen für den FH-Zugang nicht. Es gibt keine berufsbegleitenden Angebote an den FHs. Die für Menschen, die bereits im Berufsleben stehen, notwendige Existenzsicherung ist nicht gegeben. Das Fachkräftestipendium ist nicht für FH-Ausbildungen geöffnet worden.

Um vorhandene Ausbildungsstrukturen zu erhalten, muss bereits jetzt eine Klarstellung stattfinden, dass die genannte Ausbildungsform auch über das Jahr 2023 hinaus bestehen bleibt. Das Warten auf das Evaluierungsergebnis ist für alle Betroffenen nicht zumutbar.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen stellen daher folgenden Antrag: 

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen: 

  • Die AK Kärnten fordert die Bundesregierung auf, das Außerkrafttreten der     Diplomausbildung gemäß §117 (27) aufzuheben oder zur besseren Planbarkeit die Frist  um fünf Jahre zu erstrecken.
  • Zudem ist sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen, wie Durchlässigkeit der  Pflegeausbildungen, berufsbegleitende Angebote an den FHs, Existenzsicherung im  Rahmen der Erwachsenenbildung rechtzeitig geschaffen werden.

Für die Fraktion der Unabhängigen GewerkschafterInnen

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