Antrag 1 vom 03.11.2022

Antrag 1

zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 03.11.2022

Gleicher Gehaltsbonus für alle im Behindertenbereich tätigen Arbeitnehmer*innen!

Der erste Teil des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (Pflegereform) soll nun, nachder Entscheidung, die im Zuge der Sitzung der Landessozialreferent*innen mit demBundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, getroffen wurde, noch bis Ende 2022 umgesetzt werden. Laufende Gehaltszuschüsse sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

Ursprünglich waren von der Pflegereform nur die Arbeitnehmer*innen betroffen, dieeinschlägige Pflegausbildungen vorzuweisen haben. Nach zahlreichen politische Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber*innen aus dem Behindertenbereich zum Gesetzesentwurf wurde der Behindertenbereich doch und zwar in folgender Form indieses Gesetz aufgenommen:

Nur die Arbeitnehmer*innen aus dem Behindertenbetreuungsbereich, die Ausbildungen aus dem „neuen“ Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz (2008) absolviert haben (Fachsozialbetreuer*innen [FSB], diplomierte Fachsozialbetreuer*innen [DFSB], sollen analog dem Pflegebereich den Gehaltsbonus 2022 und 2023 erhalten.

Tatsache ist aber, dass nur ca. 45% der Arbeitnehmer*innen, die imBehindertenbetreuungsbereich tätig sind, diese Ausbildungsabschlüsse nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz vorweisen können.

 

Die restlichen 55% der Arbeitnehmer*innen, welche exakt dieselben pflegerischen, betreuenden, begleitenden Tätigkeiten im Behindertenbetreuungsbereich durchführen und andere Ausbildungen vorweisen, werden in diesem Gesetz nicht berücksichtigt.

Folgende Berufsausbildungen sind unter diesen 55% subsumiert: Behindertenbetreuer*innen und diplomierte Behindertenbetreuer*innen nach alter Ausbildungsordnung (vor 2008),Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen (DSA, BA [FH], MA [FH]), Pädagog*innen (alteund neue Studienordnung), Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen.

Genau dieser multiprofessionelle Einsatz von Arbeitnehmer*innen im Behindertenbetreuungsbereich hat dazu geführt, dass die Einstufung im SWÖ-KV vorwiegend tätigkeitsbezogen und nicht ausbildungsbezogen vorgenommen wird.Die Ausbildungskapazitäten nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz sind nichtausreichend, um den großen Bedarf an professionellen Kräften im Wiener Behindertenbereich(ca. 5500–6000 Arbeitnehmer*innen) abdecken zu.

Wenn das Gesetz wie vorgesehen umgesetzt wird, werden nicht nur die Spaltung der Belegschaften, sondern auch ein weiterer Attraktivitätsverlust des gesamten Behindertenbetreuungsbereichs spürbare Folgen davon sein. Auch im Behindertenbetreuungsbereich ist seit Herbst 2020 der Personalmangel deutlich spürbar, der zu einer steigenden Belastung der in den Einrichtungen verbliebenen Belegschaften geführt hat.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten fordert den gleichen Gehaltsbonus2022 und 2023 für alle im Behindertenbereich tätigen Arbeitnehmer*innen!

 

Für die Fraktion der Unabhängigen Gewerkschafter*Innen

Print Friendly, PDF & Email