AK-Wahl 16.-29.04.2024 in der Steiermark: So einfach wählst Du!

Heute möchten wir uns einem wichtigen Thema widmen: der Arbeiterkammerwahl (AK-Wahl) in der Steiermark! Gewählt wird die politische Zusammensetzung des Arbeitnehmer*innenparlaments, der „AK-Vollversammlung“ für die nächsten fünf Jahre.

Dieses beschließt die grundlegende politische und inhaltliche Arbeit der Arbeiterkammer Steiermark.

In den meisten Fällen wirst Du einfach Post im März von der Arbeiterkammer bekommen mit Infos über die Wahl und nochmal Post von der AK im April mit Deiner Wahlkarte oder Info über die Wahl in Deinem Betrieb. Falls Du Dir nicht sicher bist, ob Du wahlberechtigt bist, hier die wichtigsten Informationen, die Du wissen musst:

Wann und wie?

Hier sind die entscheidenden Termine:

  • Stichtag Arbeiterkammerzugehörigkeit: 03.01.2024
  • Möglichkeit zur Veranlagung als Wähler*in: bis 13.03.2024
  • Auflage der Wähler*innenliste und Einspruchsverfahren: 14.03. bis 19.03.2024
  • Beantragung einer Wahlkarte: bis 13.04.2024
  • Wahlzeitraum: 16. – 29.04.2024

Wer darf wählen?

Um teilnehmen zu können, musst Du zum 3. Januar 2024 arbeiterkammerumlagepflichtig gewesen sein. Falls Du zu dem Zeitpunkt Teilzeit oder Vollzeit AK-zugehörig gearbeitet hast, bekommst Du Deine Wahlkarte von der Arbeiterkammer ganz automatisch! Pass egal, es geht nur um die Arbeiterkammerzugehörigkeit!

Was bedeutet AK-zugehörig?

AK-zugehörige Arbeitnehmer*innen sind dabei alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft – Arbeiter*innen wie Angestellte – aber auch öffentlich Bedienstete in ausgegliederten Betrieben – z.B. in Krankenhäusern, an Universitäten, in Verkehrsbetrieben.

Somit sind alle AK-Mitglieder, die Kammerumlage zahlen, automatisch wahlberechtigt.

Weiters gibt es auch die Möglichkeit, dass Du wahlberechtigt bist, aber Dich in die Wähler*innenliste hineinreklamieren musst. Hier eine Übersicht, in welchen Fällen das möglich ist:

  • Arbeitslose
  • Lehrlinge
  • Eltern in Karenz
  • Personen im Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst
  • Geringfügig Beschäftigte in der Kammer
  • Personen mit einem karenzierten Arbeitsverhältnis

Wenn Du zu einer dieser Gruppen gehörst, kannst Du auch teilnehmen! In dem Fall bekommst Du von der AK Anfang März Post mit einem Formular. Du kannst Dich bis 13. März 2024 damit in die Wähler*innenliste eintragen lassen. Entweder schickst Du dieses per Post zurück oder

Du bringst es persönlich im Wahlbüro der AK Steiermark vorbei. Verpasse diesen Termin nicht, sonst bist Du von der Wahl ausgeschlossen.

Wie wählt man?

Das ist ganz einfach! Du erhältst entweder eine Wahlkarte per Post oder gehst persönlich in ein Wahllokal. Dann machst Du Dein Kreuzchen bei der Liste Deiner Wahl. Und schon hast Du Deine demokratische Pflicht erfüllt!

Die AUGE/UG Steiermark – Alternative, Grüne und Unabhängigen Gewerkschafter*innen findest Du übrigens unter der ✗ Liste 4 – AUGE/UG.

Folgend noch eine genauere Aufschlüsselung, was es heißt, im Betrieb oder mit Wahlkarte zu wählen.

Wählen im Betrieb: Ab dem 13.03.2024 informiert Dich die AK als Wahlberechtigte*n darüber, dass die Wähler*innenliste öffentlich ausgelegt wird. Du kannst dann zu den angegebenen Zeiten Einsicht nehmen. Wenn Du als Betriebswähler*in verhindert bist, an der Stimmabgabe in Deinem Betrieb teilzunehmen oder Du einfach flexibel sein möchtest, kannst Du bis spätestens 13. April 2024 eine Wahlkarte beantragen. Das ist praktisch, wenn Du am Wahltag keine Zeit hast. Ab Anfang April 2024 informiert Dich die AK konkret, wann und wo die Wahl in Deinem Betriebswahlsprengel stattfindet.

Wählen mit Wahlkarte: Für alle Wahlberechtigten im allgemeinen Wahlsprengel gilt: Du erhältst ab Anfang April 2024 automatisch eine Wahlkarte per Post zugeschickt. Die Wahl im allgemeinen Wahlsprengel findet dann vom 16. bis zum 29. April 2024 statt. Du hast also zwei Wochen Zeit, um Deine Stimme abzugeben. Keine Eile, aber vergiss es auch nicht 😉

Fazit: Deine Stimme zählt!

Also, keine Ausreden! Geh raus und beteilige Dich an den Arbeiterkammerwahlen. Deine Teilnahme ist von großer Bedeutung und trägt dazu bei, die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten. Jetzt gibt es keinen Grund mehr, nicht wählen zu gehen!

Die Arbeiterkammer vertritt die Interessen von fast 500.000 arbeitenden Menschen in der ganzen Steiermark. Darum möchtest auch Du die Linie der AK mitbestimmen.

Wahlempfehlung für die AUGE/UG Steiermark:

Wir sind die einzige Fraktion mit einem Frauenteam an der Spitze. Mit Sandra Hofmann als Fraktionsvorsitzender auf Listenplatz 1 und Heidi Schmitt auf Listenplatz 2 und als Landessprecherin sind zentrale Funktionen weiblich besetzt.

Wir setzen uns für Geschlechtergerechtigkeit, Arbeitszeitverkürzung, Verteilungsgerechtigkeit, mehr Demokratie in der Arbeitswelt und für Solidarität ein!

Deshalb ✗ Liste 4 – AUGE/UG (Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafter*innen)

Bis bald und viel Freude beim Wählen! 🗳️✨

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