Gesetzliches Pensionsalter gehört überprüft.

„Trotz der steigenden Lebenserwartung und demografischen Veränderungen ist das Pensionssystem langfristig gesichert. Das zeigen Berechnungen der EU-Kommission. Daher ist es notwendig, das gesetzliche Pensionsantrittsalters in Österreich zu überprüfen“, sagt Günter Schwarz von den Unabhängigen Gewerkschafterinnen Kärnten.

„Die Finanzierung des staatlichen Pensionssystems erfolgt hauptsächlich durch Beitragszahlungen der Arbeitnehmerinnen selbst, wobei unterschiedliche Beitragssätze für verschiedene Gruppen gelten. Dennoch ist eine Anpassung des Pensionsantrittsalters nicht gerechtfertigt, da die Finanzierbarkeit der Pensionen stärker von der Beschäftigungslage und den Einkommen abhängt als vom Alter, in dem man in Rente geht“, führt Schwarz weiter aus.

Die Unabhängigen Gewerkschafterinnen setzen sich daher für die Beibehaltung eines Pensionsalters von 480 Versicherungsmonaten ein, unabhängig vom Geschlecht oder der Berufsgruppe. Arbeitnehmerinnen sollten frei entscheiden können, ob sie nach Erreichen dieser Versicherungsmonate weiterarbeiten oder abschlagsfrei in den Ruhestand treten möchten. Eine Zwangsverlängerung der Arbeitszeit lehnen sie entschieden ab.

„Außerdem fordern wir die Abschaffung der ungerechten Pensionsaliquotierung und die Einführung einer Schutzklausel bei der Aufwertung des Pensionskontos, um die Leistbarkeit der Pensionen zu gewährleisten“, erklärt Schwarz. Den Unabhängigen Gewerkschafterinnen ist es ein großes Anliegen, die Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, um die Renten langfristig zu sichern. „Eine faire Behandlung und Entlohnung der Arbeitnehmerinnen ist entscheidend für eine erfolgreiche Wirtschaft und ein gerechtes Pensionssystem“, betont Schwarz.

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