Resolution 2 /07.11.2024

                        

    

                                     Resolution 2

AUGE / UG  Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024

Löhne und Gehälter der Inflation anpassen 

Die Inflation verursacht laufend einen schleichenden oder – wie in den letzten Jahren – unter Umständen auch galoppierenden Einkommensverlust. Gehalts- und Lohnerhöhungen sind nur dann wirklich Erhöhungen, wenn sie höher ausfallen als die jeweils vorherrschende Inflation.

Um jeglichem „Etikettenschwindel“ vorzubeugen, ist es äußerst sinnvoll, dass die Löhne und Gehälter von Gesetzes wegen jährlich der Inflation angepasst werden. Einkommensverluste sind mit nichts zu rechtfertigen! Hier muss der Staat ordnend eingreifen und für Fairness sorgen.  

Die Sozialpartner können sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen dann nebst Rahmenrecht auf reale Ist-Lohn- und Ist-Gehaltserhöhungen konzentrieren.  Beispiel: Die rollierende Inflation beträgt 4% und bei den KV-Erhöhungen werden 4% erreicht, dann ergibt sich abzüglich von z.B. 40% Lohnsteuer ein Reallohnverlust von 1,6%.

Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Reallohnverlust bei -3,7% und im Schnitt der Jahre nach 1990 zwischen -0,1% und -0,9 %. (Quelle: Österreichische Nationalbank) 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Kärnten möge daher beschließen:

Die Arbeitskammer Kärnten setzt sich dafür ein, dass die jährliche Anpassung der Löhne und Gehälter an die rollierende Inflation in Österreich gesetzlich verankert wird.

Für die Fraktion der Alternativen unabhängigen Gewerkschafter*innen