Antrag 1
an die 02. Vollversammlung vom 14. November 2024
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Care-Arbeit ist auch Arbeit
Antrag mit Textänderung einstimmig angenommen. |
Derzeit werden für die Pension pro Kind vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten 5 Jahre) als Pensionsversicherungsjahre angerechnet. Kommt es allerdings innerhalb dieser Zeit zu einer weiteren Geburt, beginnt die Zählung der Versicherungsjahre wieder neu, das heißt, überlappende Zeiträume werden nur einmal gezählt. Wer mehrere Kinder großzieht, muss trotzdem noch mindestens 7 Jahre Erwerbs-zeiten für den Pensionsanspruch erbringen.
Care-Arbeit darf keine negativen Auswirkungen auf die Pension haben, da sie einen wichtigen Beitrag zum Wohl unserer Gesellschaft leistet. Personen, die sich für Kinder entscheiden, verdienen daher den besonderen Schutz und die Anerkennung ihrer Leistung durch Politik und Gesellschaft. Wer sich für Kinder entscheidet, und dafür die eigene Berufstätigkeit hintanstellt, darf nicht benachteiligt werden.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass bei der Pensionsberechnung zumindest 4 Jahre (bzw. 5 Jahre bei Mehrlingsgeburten) pro Kind an Care-Arbeit angerechnet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt.
Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann e.h. Graz, 14. November 2024