Resolution 2 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Doch das ist mittlerweile der zweite EU-Vorstoß der Wasserprivatisierung. Die versuchte Marktöffnung in diesem Bereich stößt aber immer wieder auf heftigen Widerstand insbesondere in Deutschland und Österreich. Mittlerweile wurde deutlich, dass die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden erhalten bleiben soll, wie sie die Wasserversorgung gestalten wollen. Zu befürchten bleibt jedoch, dass finanzschwache Gemeinden dem starken Druck der Konzerne erliegen könnten. Bereits 35 Prozent der Wasserversorgung in der EU sind privatisiert. In Österreich öffneten mittlerweile 90 Gemeinden ihre Wassernetze privatrechtlichen Betrieben. Noch gehören sie immerhin zu einem Teil der öffentlichen Hand.

Die Wasserversorgung ist eine klassische kommunale Aufgabe, oder die von kommunalen Zusammenschlüssen. Sie darf durch Liberalisierung nicht dem ausschließlich gewinnorientierten Kapitalmarkt ausgeliefert werden.

Das Europaparlament und die EU-Staaten werden demnächst über die Neufassung des EU-Gesetzes zur öffentlichen Auftragsvergabe miteinander beraten.

 

Damit nicht in kurzer Zeit ein erneuter Versuch auf europäischer Ebene angestrengt wird weitere Wasserprivatisierungen zu erreichen, fordert die die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass keine weiteren Erlasse in Richtung Wasserprivatisierungen mehr in Gang gesetzt werden.

 


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