Vollversammlung Juli 2018 – Antrag 2

Antrag 2

an die 13. Vollversammlung vom 5. Juli 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin statt Halbierung der Flugabgabe

Seit 1. Jänner 2018 ist die bereits im März 2017 beschlossene Halbierung der Flugabgabe in Kraft. Damit entgehen der öffentlichen Hand rund 50 Mio. Euro an Einnahmen.

Bereits bei Beschluss wurde die Halbierung der Flugabgabe insbesondere von Umweltorganisationen kritisiert. Der als besonders klimaschädigend geltende Flugverkehr ist durch die Steuerbefreiung von Kerosin und die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flugtickets in mehrerlei Hinsicht begünstigt. Nach der WIFO-Studie „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“ von 2016 ergaben sich für den Flugverkehr jährlich aus der Nichtbesteuerung von Kerosin Steuervorteile von rund 330 Mio. Euro, aus der Umsatzsteuerbefreiung von Flugtickets von 185 Mio. Euro. Die steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs beschert dem ungleich umweltfreundlicheren Verkehrsmittel Bahn gegenüber Kurzstreckenflügen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil.

Mit der Einführung der Flugabgabe am 1. April 2011 wurden die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs verringert und zusätzliche Einnahmen für den Staat generiert. Mit der Halbierung der Flugabgabe wird dieser Effekt weitgehend wieder zunichte gemacht.

Das immer wieder vorgebrachte Argument des „Wettbewerbsnachteils“, der der österreichischen Luftverkehrswirtschaft aus der Flugabgabe entstehen würde, ist vor dem Hintergrund der Entwicklung des Passagieraufkommens nicht haltbar. So hat das Passagieraufkommen am Flughafenstandort Wien mit 24,4 Mio. Passagieren gegenüber 2016 um deutliche 4,5 % zugenommen, ebenso das Passagieraufkommen der Flughafen-Wien-Gruppe (30,9 Millionen Passagiere, + 6,9 %) insgesamt. Im Vergleich dazu betrug das Passagieraufkommen 2017 am Flughafen Bratislava – der als Konkurrenzstandort immer wieder zur Begründung der Steuervorteile herangezogen wird – mit 1,9 Mio. Passagieren weniger als 10 Prozent des Aufkommens am Flughafen Wien.

Eine Flugabgabe kann eine umfassende Kerosinbesteuerung nicht wettmachen. Sie ist aber zumindest ein kleiner Schritt in die Richtung, für Kurzstrecken den Bahnverkehr gegenüber dem Flugverkehr preislich attraktiver zu gestalten. Sie erzielt einen – wenn auch geringen – Lenkungseffekt und gilt zumindest einen Teil des durch den Flugverkehr entstehenden Schadens an Klima und Umwelt finanziell ab.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.

Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung im Rahmen der aktuellen EU-Präsidentschaft aufgefordert, auf internationaler Ebene eine Initiative für eine umfassende Besteuerung von Kerosin (Flugbenzin) zu starten.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 26. 6. 2018

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