Antrag 01 / Bundeseinheitlicher Personalschlüssel in Pflege- und Altenheimen

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland vom 30. Mai 2018

Die AUGE/UG wirbt um Unterstützung für folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert die Bundesregierung dringend auf, dafür zu sorgen, dass in allen österreichischen Pflegeeinrichtungen einheitliche, bedarfsgerechte und transparente Personalberechnungsstandards eingeführt werden, die den gestiegenen Herausforderungen in der Pflege und Betreuung immer älter werdender Menschen Rechnung tragen sowie den Bewohnern und Bewohnerinnen ein Leben in Würde und den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Verschiedene Rechnungshofberichte aus den letzten Jahren wie auch der Bericht der Volksanwaltschaft 2016 ‚Präventive Menschenrechtskontrolle‘ zeigen zahlreiche Missstände in Pflegeeinrichtungen auf. Eine der Hauptursachen dafür liegt in der Anwendung unangemessener Personalschlüssel sowie einer inadäquaten Tarifgestaltung für die Pflegekräfte im Allgemeinen, wobei auch den Neuerungen durch das GUKG noch nicht vollständig Rechnung getragen wurde.
Dieser Bereich muss schnellstmöglich in angemessener und fairer Form geregelt werden, da die Gruppe der über 85-Jährigen in Österreich bekanntlich prozentuell am stärksten wächst, weswegen es in Pflegeeinrichtungen verstärkt zur Aufnahme von Hochbetagten mit komplexen Bedürfnissen kommt, wobei insbesondere auf den starken Zuwachs an Demenzkranken hinzuweisen ist.
Die derzeit in der Pflege vorherrschenden Rahmenbedingungen tragen den hohen qualitativen wie auch quantitativen Anforderungen nicht Rechnung, es gibt vielmehr ein deutliches Missverhältnis zwischen steigenden Herausforderungen und den tatsächlichen personellen Ressourcen. In den neun Bundesländern gibt es teils stark voneinander abweichende Vorgaben und Methoden zur Personalbedarfsberechnung.
Obwohl bereits 1993 eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern mit der Zielsetzung verabschiedet wurde, „die Vorsorge für pflegebedürftige Personen bundesweit nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu regeln“ und obwohl das Pflegefondsgesetz 2011 mit der finanziellen Beteiligung des Bundes das definierte Ziel einer Vereinheitlichung von pflegerischen Leistungsangeboten verfolgt, gibt es immer noch keinen bundesweiten Mindeststandard.

Dr. Wolfgang Weeber
für die AUGE/UG Burgenland

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