Antrag 05 / Rückgängigmachung der Kürzung der Ausbildungsentschädigung für TeilnehmerInnen an der überbetrieblichen Ausbildung

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland am 30. Mai 2018

Die AUGE/UG lädt daher die AK Vollversammlung ein, die folgende Forderung zu unterstützen:
Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert die Bundesregierung und das AMS als Träger der ÜBT auf, die Kürzung der Ausbildungsentschädigung für TeilnehmerInnen an der ÜBA zurückzunehmen.

Die überbetriebliche Lehrausbildung, kurz ÜBA, bildet Lehrlinge aus bis diese in ein reguläres, betriebliches Ausbildungsverhältnis übernommen werden oder die Lehre abschließen.
Bisher erhalten diese Lehrlinge als Pendant zur Lehrlingsentschädigung in den ersten beiden Lehrjahren € 325,80 und im dritten Lehrjahr € 753,00. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden unabhängig vom Lehrjahr diese € 753,00 ausgezahlt. Ab Herbst 2018 soll diese erhöhte Entschädigung für über 18-jährige gestrichen werden.
Kein Lehrling wird aufgrund dieser Kürzung leichter einen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, was dem Zweck der ÜBA vollständig widerspricht. Der Zweck der ÜBA, nämlich junge Menschen, die Probleme haben, auf üblichem Weg einen Ausbildungsplatz zu finden, bei ihrer Berufsausbildung zu unterstützen, wird durch diese geplante Maßnahme torpediert, überdies träfe diese Kürzung außerdem gerade die sozial Schwächeren, die sich oft mit ihrer Ausbildungsentschädigung selbst erhalten, oder ihre Familie mit unterstützen müssen.

Dr. Wolfgang Weeber
Für die AUGE/UG Burgenland