Antrag 1 vom 25.05.2022

Antrag  1

zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 25.05.2022

 

Erhöhung der Unterstützung in der häuslichen Pflege

Leider gibt es immer wieder Situationen, wenn Patientinnen einen hohen Pflegeaufwand erreichen, dass eine häusliche Pflege aufgrund der dafür nötigen Kosten nicht mehr möglich wird. Das Pflegegeld reicht in diesem Fall bei Weitem nicht dafür aus, eine adäquate Pflege zuhause zu finanzieren.

Als Beispiel benötigen Patientinnen mit ALS im fortgeschrittenen Stadium nicht nur          eine 24 Stunden Pflege, sondern manchmal eine 2. oder eine Hauskrankenpflege dazu.          Hier bleibt den Angehörigen oft nichts anderes über als die Patientinnen in einem Pflegeheim unterzubringen.

In diesen Fällen wäre es anzustreben eine häusliche Pflege zu ermöglichen, in dem man die Pflegeheimkosten, welche das Land übernimmt, für die Versorgung zuhause zur Verfügung stellt.Wir fordern, dass es möglich wird, die vom Land übernommenen Pflegeheimkosten sachbezogen gewidmet, in der Form von Pflegezukauf, an den Patienten weiterzugeben, wenn der Betroffene sich in häuslicher Pflege befindet.

Hiermit wäre eine Patientenorientierte individuelle Versorgung im gewohnten Umfeld des Familienverbandes möglich.

Die Unabhängigen Gewerkschafter*Innen stellen daher folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen: 

–           dass es möglich wird, die vom Land übernommenen Pflegeheimkosten sachbezogen gewidmet, in der Form von Pflegezukauf, an den Patienten weiterzugeben, wenn der Betroffene sich in häuslicher Pflege befindet.

Für die Fraktion der Unabhängigen Gewerkschafter*Innen