Antrag 1 vom 04.11.2021

Antrag 1

zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 04.11.2021

Palliativ- und Hospizversorgung im extramuralen Bereich erweitern 

Hospiz und Palliative Care umfasst die ganzheitliche Betreuung von Menschen mit schweren Erkrankungen, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist.

Im Mittelpunkt steht dabei eine möglichst hohe Lebensqualität bis zuletzt.

Um Menschen bei dieser großen Herausforderung nicht allein zu lassen, braucht es dringend einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Derzeit besteht in Kärnten eine Palliativ Versorgung durch 3 Palliativstationen (Klinikum Klagenfurt, LKH Villach und BH St. Veit/Glan mit insgesamt 32 Betten) und 3 mobile Palliativteams in denselben Bezirken.

Es hat sich in den letzten Jahren deutlich gezeigt, dass eine suffiziente Versorgung durch diese marginale Struktur nicht gewährleistet werden kann.

Hierbei gibt es einige besonders dringliche Punkte, deren Bearbeitung zu einer rasch spürbaren Verbesserung führen könnten.

Ein großes Problem besteht in der Übernahme von Palliativpatient*Innen in extramurale Einrichtungen.

Es gibt häufig sehr lange Verzögerungen bei der Übernahme in ein Pflegeheim, was die Liegedauer im Akutbereich (Palliativstation/Krankenhaus) unnötig verlängert.

  • Für Pflegeheime ist diese Patientengruppe oft unattraktiv,
  • da ein hoher Pflegeaufwand besteht,
  • die adäquaten Pflegegeldeinstufung oft nachhinkt,
  • und der administrative Aufwand in Vergleich zur Überlebenszeit der PatientInnen zu lange dauert.
  • Wenn die Patienten extramural gut versorgt sind, kommt es zu weniger Akutaufnahmen, kürzeren Aufenthalten und keinem Drehtüreffekt.
    Somit könnten wiederum auch Kosten in dem Bereich eingespart werden.

Noch schwieriger ist es bei Patienten*Innen die in Österreich kein PG beziehen können, oder ihnen der für eine Übernahme in ein Pflegeheim nötige Aufenthaltstitel fehlt.

Momentan kommt der sich schon stark abzeichnende Personalmangel zusätzlich zum Tragen.

In manchen Pflegeheimen müssen deshalb schon Betten gesperrt werden.

In der Hauskrankenpflege gestaltet sich die Übernahme der PatientInnen ebenso schwierig.

Seit den geänderten Aufnahmekriterien kann die Aufnahme nur noch von Dipl. DGKP durchgeführt werden.  Diese Personal Ressourcen sind jedoch im administrativen wie im operativen Bereich, durch den immer mehr spürbar werdenden Personalmangel begrenzt, wodurch den Hauskrankenpflegen der nötige Spielraum fehlt PatientInnen möglichst rasch aus dem stationären Setting zu übernehmen.

Was ihnen und ihrer Familie leider Zeit in der häuslichen Umgebung nimmt und eine verlängerte kostenintensivere Versorgung im Akutbereich mit sich bringt.

Deshalb wäre es notwendig Palliativpatient*Innen eine Vorrangstellung in der Übernahme einzuräumen.

Leider lässt sich das Prinzip der frühzeitigen Integration palliativmedizinischer- und pflegerischer Versorgung in die onkologische Therapie („Early Integration“) hierzulande nur sehr rudimentär erkennen.

Statt einer frühen Miteinbeziehung der Palliativ care kommt es oft zu einem sehr später und abrupten Übergang, bei dem die Angehörigen die zunehmende Pflegebedürftigkeit der Patient*Innen selbst lange kompensieren, dann aber sehr schnell Unterstützung benötigen würden.

Im Jahr 2015 hat die Parlamentarische Kommission „Würde am Ende des Lebens“ einen verbindlichen Stufenplan für den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bis zum Jahr 2020 empfohlen. Doch auch im Jahr 2021 sind wir noch weit vom geplanten Vollausbau entfernt. In keinem Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung wurde das Ziel für 2020 erreicht. 

Bislang ist der Bedarf an Hospizbetten in Österreich nur zu einem Drittel gedeckt.

In Kärnten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt kein einziges Hospizbett.

Für schwerkranke Menschen, die auf spezialisierte Versorgung angewiesen sind und deshalb in einem Pflegeheim medizinisch wie pflegerisch nur bedingt betreut werden können fehlt somit eine wichtige Versorgungsstruktur.

In einem Hospiz sind medizinische Interventionen wie sonst nur im Krankenhaus möglich.

Im Gegensatz zum Pflegeheim stünde dort auch in akuten Situationen eine ärztliche Versorgung zur Verfügung und man könnte so einen Transfer ins Krankenhaus mit den Unannehmlichkeiten für die Patient*Innen umgehen.

Hinzu kommt das oft junge Alter dieser Patientengruppe, der ein „klassisches Pflegeheim“ nicht die ideale Umgebung bieten kann.

Als gutes Modell würde sich die Finanzierung eines Hospizes als „Sonderkrankenanstalt“     (siehe – Hospiz am See / Bregenz) anbieten.

Auch die Erweiterung der mobilen palliativ Betreuung und der Aufbau eine Tageshospizstruktur ist dringen von Nöten.

Durch die in Kärnten sehr rudimentäre Einrichtung von Palliativ und Hospizstrukturen ist die zeitgerechte, fachliche Versorgung von Palliativpatient*Innen nur bedingt abrufbar und wenig in der öffentlichen Wahrnehmung integriert.

Mit der Schaffung von den vorgesehenen Strukturerweiterungen könnten den Betroffenen und ihren Angehörigen eine wesentliche Erleichterung geboten werden.

Des Weiteren könnte es zu einer Entlastung aller momentan mit Palliativpatient*Innen beschäftigten Einrichtungen kommen, da eine effizientere Versorgung dieses Patientenguts möglich wäre. 

Die Unabhängigen Gewerkschafter*Innen stellen daher folgenden Antrag: 

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen: 

  • Die Arbeiterkammer Kärnten fordert von Politik, Fördergebern,  Versicherungsträgern und Trägern der Einrichtungen, diese              Verbesserungen für Palliativ- und Hospizversorgung im extramuralen Bereich   zu erweitern und unverzüglich in die Wege zu leiten.

 

Für die Fraktion der Unabhängigen Gewerkschafter*Innen

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