Antrag 2 vom 04.11.2021

Antrag  2

zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 04.11.2021

 

Die Folgen der Coronakrise für Frauen

Das Krisenmanagement der Coronakrise ist in Österreich mehrheitlich in männlicher Hand, in den Pressekonferenzen hören wir Ministern und Experten zu, während sie mit uns ihre Einschätzungen teilen. Es zeigt sich aber immer mehr, was es bedeutet, wenn Männer über Home-Office und Ausgangssperren entscheiden. Probleme und Perspektiven von Frauen werden ausgeklammert oder sogar vergessen.

Frauen kümmern sich nun vermehrt um unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung (Gender Care Gap) und arbeiten in Teilzeit, während Männer eher ihren Karrieren im Home-Office weiter nachgehen können. Alleinerzieherinnen übernehmen beide Rollen und sind abhängig von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Tageseltern. Die Kinderbetreuung in solchen Einrichtungen ist in Krisenzeiten aber keinesfalls gesichert. Ein ständiges Jonglieren, große Unsicherheiten und fehlende Planungssicherheit gehen damit einher.

Frauen sind zusätzlich jene Gruppe, die aufgrund ihrer Arbeit an sich schon einem höheren Risiko ausgesetzt sind und die sogenannten systemrelevanten Berufe dominieren, wie den Pflege- und Gesundheitsbereich. Aber auch die Angestellten im Supermarkt oder Putz- und Pflegekräfte sind mehrheitlich weiblich.

Bereits vorhandene strukturelle Benachteiligungen werden durch die Krise und das Krisenmanagement noch verstärkt.

Die Unabhängigen Gewerkschafter*Innen stellen daher folgenden Antrag: 

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen: 

  • bei Konjunkturmaßnahmen und Investitionen besonderen Wert auf die Förderungen der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu legen, so dass sie strukturell die zukunftsfähige, soziale und geschlechtergerechte Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen; dies umfasst auch die materielle Aufwertung der Arbeit in verschiedenen systemrelevanten Bereichen.
  • bei der Gewährung von Unternehmenshilfen das Prinzip der geschlechtergerechten Verwendung von Haushaltsmitteln anzuwenden und durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten.
  • die Förderung von Entgeltgleichheit und Gleichstellung auf betrieblicher Ebene und die Beschränkung atypischer Beschäftigungsformen zu einem Kriterium für die Vergabe staatlicher Hilfen an Unternehmen zu machen.

 

Für die Fraktion der  Unabhängigen Gewerkschafter*Innen