Antrag 3 vom 03.11.2022

Antrag 3

 

zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten  am 03.11.2022

Zuverdienstgrenze für Frühpensionist*innen aufheben

Frühpensionist*innen, die mit genug Versicherungsmonaten frühzeitig in Pension gegangen sind und deswegen weniger Pension erhalten, können sich bisher zur Pension etwas dazuverdienen. Jedoch nur bis zur gültigen Geringfügigkeitsgrenze. Im Angesicht der Teuerungswelle und vielfach fehlenden Arbeitskräften, kam dazu ein Vorschlag von Salzburgs AMS-Chefin Beyer. Sie schlägt vor, sich an der deutschen Vorgehensweise zu orientieren, dort wird die Zuverdienstgrenze für Frühpensionist*innen ab 2023 aufgehoben.

Ihrer Ansicht nach können gerade diese Personengruppen mit ihrem Know-How für Betriebe ein großes Potential darstellen. Dies wäre auch eine Maßnahme, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Umgekehrt würde es den Frühpensionist*innen gerade in Zeiten wie diesen erlauben, sich ihre Existenz besser abzusichern.

 

Die Unabhängigen Gewerkschafter*Innen stellen daher folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten fordert die österreichische Bundesregierung auf,

  • die Zuverdienstgrenze für Frühpensionist*innen aufzuheben und sich dabei an der  deutschen Vorgehensweise zu orientieren.

 

Für die Fraktion Unabhängigen Gewerkschafter*Innen