AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Verpflichtende Übernahme nach 18 Monaten für Leasingpersonal
Arbeitskräfteüberlassung – umgangssprachlich auch als Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing oder Personalbereitstellung bezeichnet – ist trotz eines kurzen Einbruchs infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 der seit vielen Jahren am schnellsten wachsende Wirtschaftsbereich Österreichs: Waren 1995 noch ca. 12.500 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als überlassene Arbeitskräfte tätig, so waren es 2023 bereits über 182.000 laut Statistik Austria.
In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch ein Funktionswandel in der Leiharbeitsbranche vollzogen. Mit der ursprünglichen Idee der Abdeckung von Arbeitsspitzen durch Leiharbeit und somit einem Flexibilitätsbedürfnis der Unternehmen zur Abdeckung kurzfristigen Personalbedarfs lässt sich die hohe Zahl der mittlerweile in Österreich tätigen Leiharbeitnehmer*innen nicht mehr erklären.
Vor allem das Payrolling wird immer mehr:
Bei dieser speziellen Form der Leiharbeit überträgt die Überlasserfirma ihre Arbeitgeberposition faktisch zur Gänze an das Beschäftigerunternehmen. Lediglich die Lohnzahlung verbleibt bei der Überlasserfirma (Payroll=Lohnliste). Das Payrolling wird von immer mehr Überlasserfirmen angeboten und von großen Unternehmen gerne für langfristige Beschäftigungen eingesetzt.
In Deutschland existiert die Regelung, dass Zeitarbeitnehmer*innen, die länger als 18 Monate einem Betrieb überlassen werden, von diesem übernommen werden müssen, gemäß der Höchstüberlassungsdauer. In Österreich gibt es eine solche Regelung nicht.
Im AÜG als Kompromissgesetz sind keine Höchstgrenzen festsetzt, weder für die Dauer einer Überlassung, noch für die Anzahl zulässiger Leiharbeitnehmer*innen im Verhältnis zu Stammbeschäftigten. Es gibt lediglich jedoch im Arbeitsverfassungsgesetz eine erzwingbare Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der Beschäftigung von Leiharbeitnehmer*innen verankert.
Somit sind Leasingarbeitskräfte oft Jahre lang (in manchen Österreichischen großen Betrieben über 10Jahre) einem Unternehmen überlassen ohne Möglichkeit auf Übernahme. Und in den Betriebsvereinbarungen stehen oft 10 Jahre und mehr für eine die zwingende Übernahme von Leasingpersonal.
Hier einige Nachteile der Leasingmitarbeiter*innen, die jahrelang auf eine Übernahme warten:
- Kein echter Kündigungsschutz in dem Betrieb in dem man arbeitet als Leasingarbeitnehmer*in
- Wird eine geliehene Arbeitskraft krank, steht die nächste schon auf dem Posten
- Unsicherheit bei Familienplanung – Elternteilzeit ist gesetzlich nur mit der Leasingfirma geregelt, nicht aber mit Betrieb, in dem man eigentlich arbeitet.
- Bei Übernahme werden die Jahre im Betrieb, die als Leasingarbeitsnehmer*in bereits dort gearbeitet wurden und die für eine 6. Urlaubswoche notwendig sind nicht als Arbeitszeit im Betrieb angerechnet.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen und an die Bundesregierung weiterleiten:
Dass Unternehmen Leasingmitarbeiter*innen nach 18 Monaten am gleichen Arbeitsplatz verpflichtend übernehmen müssen. Weiter ist zu vermeiden, dass Betriebe überwiegend Leasingpersonal anstellen, und es ist eine Beschränkung in den einzelnen Betrieben auf maximal fünf Prozent der Belegschaft nötig. Menschen die derzeit schon jahrelang als Leasingmitarbeiter*in beim selben Unternehmen tätig sind, sollten diese Jahre bei Übernahme als Betriebs zugehörig anrechnet bekommen, um die 6. Urlaubswoche und andere damit verbundenen Privilegien so wie alle anderen im Betrieb zu bekommen.
Für die Fraktion der Alternativen unabhängigen Gewerkschafter*innen