Resolution 1
zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 01.06.2023
Rechtsanspruch auf alle Arten der Altersteilzeit
Als Ergebnis ihrer Klausur im letzten Jänner kündigte die Bundesregierung ein Paket an, um u. a. die geblockte Altersteilzeit abzuschaffen. Bereits 2021 forderte Bundesminister Kocher, im Zuge der damals für 2022 geplanten Reform des Arbeitsmarktes und des Arbeitslosengeldes, die Blockvariante der Altersteilzeit abzuschaffen. Diese Reform wurde jedoch nicht realisiert, weil sich die Koalitionspartner gegenseitig blockierten. Jetzt wird diese neoliberale Forderung durch die Hintertür umgesetzt.
Arbeitnehmer:innen, die oft jahrzehntelang unter schwersten körperlichen und psychischen Bedingungen arbeiten müssen, etwa in Schichtarbeit, und die am Ende ihres Arbeitslebens einfach nicht mehr können, werden der Möglichkeit beraubt, ihre Lebensarbeitszeit durch das Blockmodell zu verkürzen. Auch wird die Altersteilzeit vor allem von Frauen wahrgenommen, die aufgrund ihrer belasteten Arbeit, wie etwa in der Pflege, nicht bis zur Pension durchhalten. Schon jetzt gehen weniger als 50 Prozent der Frauen aus einem Beschäftigungsverhältnis in Pension. Zudem sind es noch immer meistens Frauen, die Angehörige pflegen und deswegen die geblockte Altersteilzeit wählen.
Durch eine Arbeitszeitverkürzung, allgemein bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmungsrechte der Belegschaften bzw. des Betriebsrates bei der Gestaltung der Arbeitszeit, der Arbeitsbedingungen und der Arbeit an sich, wären die Menschen am Ende ihres Arbeitslebens auch nicht ausgebrannt oder so krank, dass sie nicht mehr arbeiten können. Diese Maßnahmen wären geeignetere Mittel, um die sozial-ökologische Transformation gerechter zu gestalten und würden auch weniger Bedarf an Altersteilzeit generieren.
Da der Gehaltsausgleich in der Altersteilzeit aus den Geldern der Arbeitslosenversicherung abgegolten wird, ist es weiters absolut unverständlich, warum gegenüber den Arbeitgeber:innen kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht. Dieser Rechtsanspruch könnte z. B. an das Erreichen einer bestimmten Anzahl an Versicherungsmonaten gekoppelt werden.
Die Unabhängigen Gewerkschafter*Innen stellen daher folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen:
Die Arbeitskammer Kärnten setzt sich daher weiter auf allen Ebenen ihrer Wirkmächtigkeit für den Erhalt aller Formen der Altersteilzeit ein.
Die Arbeitskammer Kärnten tritt weiters für einen Rechtsanspruch auf alle Formen
der Altersteilzeit ein.
Für die Fraktion der Unabhängigen Gewerkschafter*Innen