Abgelehnte Asylsuchende nicht aus der Grundversorgung fallen lassen

Nach dem künftigen Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 sollen Menschen, deren Asylantrag in Österreich abgelehnt wurde, aus der staatlichen Grundversorgung fallen. Von einem Tag auf den anderen stehen damit tausende Menschen ohne Wohn- und Lebensmittelversorgung auf der Straße.

Das widerspricht humanitären Grundwerten, missachtet die Menschenwürde und ist unionsrechtswidrig. Darüber hinaus macht es aus sicherheitspolitischen Perspektiven keinen Sinn, tausende Menschen aus der Grundversorgung in die Illegalität in Österreich zu treiben. Die ebenfalls beschlossene Verhängung sowie Verlängerung der Schubhaft steht den Bestimmungen des Menschen- und Völkerrechts entgegen, nach denen Haft für Asylsuchende nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt werden darf und einem legitimen Zweck dienen muss. Dem geltenden EU-Recht wird dieser Gesetzespassus nicht standhalten. Da nicht jede/r, der/die Asyl beantragt, Asyl erhält, muss es für Menschen, die nicht in ihr Heimatland zurückgehen können, weil z.B. ihr Herkunftsland die Rückkehr nicht erlaubt, differenzierte Herangehensweisen geben.

Die Lösung kann nicht Illegalität und Obdachlosigkeit bedeuten. Niemand in Österreich ist damit gedient, wenn Menschen verzweifelt und unversorgt auf der Straße landen.

Antrag: Die Vollversammlung der Niederösterreichischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylsuchende in Österreich so lange in der Grundversorgung gehalten werden, bis sie in ihre Heimatländer sicher und geordnet zurückkehren können. Darüber hinaus muss weiter von allen zuständigen Ministerien daran gearbeitet werden, dass Asylsuchende eine geordnete Aufnahme und Registrierung innerhalb der gesamten EU finden.

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