Antrag 7 der Auge/UG zur 9. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 15.November 2012

 

 

Jugendliche, die in einer überbetrieblichen Lehrausbildung eine Lehre absolvieren, erhalten keine kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung, sondern eine Ausbildungsbeihilfe des AMS. Diese beträgt in den ersten zwei Lehrjahren € 240,- im Monat und ab dem dritten Lehrjahr € 555,- im Monat. Die jungen Menschen in den ÜBAs absolvieren die selbe Ausbildung und machen die selbe Arbeit wie junge Menschen in gewerblichen Betrieben. Sie tragen auch keine Verantwortung für regionale Unterangebote an Ausbildungsplätzen oder mangelnden Ausbildungswillen der Betriebe.

 

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass Menschen in ÜBAs mit einer entwertenden und regelmäßig um 50% und mehr unter der Lehrlingsentschädigung liegenden Ausbildungsbeihilfen abgespeist werden.

 

 

Die  Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:

Die AK-NÖ fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ehestmöglich statt der entwertenden und niedrigen Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung erhalten.

 

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