
unbezahlte Vor- und Nachbearbeitungszeiten
In der gängigen Praxis werden diese Vor- und Nacharbeitszeiten (z.B. für Kassenübernahme, Dienstübergabe, etc) oft zu kurz oder gar nicht berücksichtigt. Hier fordert Taibl eine Überprüfung und Klarstellung von Gesetzen und Kollektivverträgen.
Nachtarbeitszuschlag unabhängig vom Betrieb
Auch beim Nachtarbeitszuschlag im Gastgewerbe sieht Taibl Verbesserungspotential. Ob dieser ausbezahlt wird, hängt nicht davon ab, ob der/die MitarbeiterIn in der Nacht arbeitet, sondern ob der Betrieb schwerpunktmäßig ein Nachtbetrieb ist. Taibl sieht darin einen Widerspruch zum höherrangigen Arbeitszeitgesetz, der im Kollektivvertrag bereinigt werden muss.