AK-NÖ-Vollversammlung: Von der Arbeit leben können!

 

 

Wertschätzung der Sozialberufe:

Insbesondere im Bereich der Sozialen Arbeit sieht Taibl einen massiven Verbesserungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung. 

Hier haben die „Effizienzsteigerungsmaßnahmen“ der letzten Jahre inzwischen zu besorgniserregenden Zuständen geführt. „Unterdurchschnittliche Löhne im Gesundheits- und Pflegedienst und das immer strenger werdende ,Stechuhrprinzip‘ führen dazu, dass die Qualität der zwischenmenschliche Beziehung zwischen Betroffenen und HelferInnen auf der Strecke bleibt. Nicht zuletzt die hohen Burnout Quoten bei Beschäftigten im Sozialbereich sind ein Warnzeichen dafür, dass die Wertschätzung ihrer Arbeit sich nicht auf Sonntagsreden beschränken darf!“ so Taibl zum Antrag der AUGE/UG auf einen Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der sozialen Standards im Sozialbereich.

 

Niederösterreichs ÖV-Angebot für PendlerInnen muss besser werden!

„In keinem anderen Bundesland ist das Pendeln im Öffentliche Verkehr so teuer und lückenhaft wie in Niederösterreich.“ stellt Stefan Taibl fest. „Die Jahresnetzkarte für Wien ist billiger als die für eine einzige Außenzone. Wer für den Weg zur Arbeit auf den Wieselbus angewiesen ist, zahlt für 4-5 Verbindungen pro Tag das 2 bis 4fache einer Wiener Jahresnetzkarte!“ 

Trotzdem ist Öffentlicher Verkehr noch weit günstiger als das Pendeln mit dem Auto. In vielen Gemeinden Niederösterreichs ist das allerdings unmöglich oder untragbar kompliziert. „Niederösterreichs ÖV-Angebot für PendlerInnen muss endlich auf einen vernünftigen Standard in Preis und Wert gebracht werden!“ ist Taibl überzeugt.  

Weiters fordert Taibl eine baldige Evaluierung des „Job-Tickets“ um auftretende Probleme (unternehmensinterne Abwicklung, Abwicklung mit den Verkehrsunternehmen) möglichst rasch beheben zu können.    

 

NÖ peinliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beenden!

In Niederösterreich werden Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Diesen Vorwurf erhebt nicht nur die AUGE/UG, sondern auch die Volksanwaltschaft und zahlreiche Sozialvereine. Die niederösterreichische Umsetzung des Mindestsicherungsgesetzes regelt, dass die Kinderbeihilfe und die erhöhte Kinderbeihilfe für Menschen mit Behinderung hierzulande als Einkommen gelten, was bei der Berechnung der Mindestsicherung zu Abzügen führen kann. Das heißt: Den Zuschuss für erhöhte Lebenserhaltungskosten, der aufgrund einer mindestens 50 %iger Behinderung mit amtsärztliche Bestätigung ausbezahlt wird, zieht man in Niederösterreich bei der Mindestsicherung wieder ab. Und das, obwohl dies eindeutig der Vereinbarung mit dem Bund widerspricht. „Davon sind genau Diejenigen betroffen, die trotz vieler Erschwernisse ein eigenständiges Leben führen wollen und damit ja auch die Kosten für die Allgemeinheit reduzieren.“ so Taibl. „Diese Diskriminierung muss weg! Menschen mit Behinderungen brauchen Rechte statt Mitleidspolitik.“

(siehe auch der Standard: Österreich muss sich in Genf Kritik am Umgang mit Menschen mit Behinderungen gefallen lassen)   

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