AK-NÖ Vollversammlung: Mitspracherecht der ArbeitnehmerInnenvertretung sichern!

 

Uni-Senate – stärkere Einbindung des allgemeinen Universitätspersonals:

Auch bei der Zusammensetzung von Uni-Senaten sieht Taibl Verbesserungsbedarf. „Egal, ob sich der Senat aus 18 oder 26 Mitgliedern zusammensetzt,  es ist immer nur ein/e VertreterIn des allgemeinen Universitätspersonals im vorgesehen. Das ist weder logisch, noch fair – wir fordern 2 VerterterInnen bei 18 bzw. 3 VertreterInnen von 26 Senatsmitgliedern.“  

 

Bundes-Einkommensberichte müssen alle MitarbeiterInnen umfassen!

Die Erstellung von Einkommensberichten ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit im Lohn- und Gehaltssystem und stellt eine wichtige Information für die ArbeitnehmerInnenvertretung dar. Für Bundesbedienstete gilt die Regelung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, das den Kreis der zu erfassenden im Vergleich zu den Regelungen für Privatbedienstete (im Gleichbehandlungsgesetz) enger zieht. „Damit hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden und tatsächlich alle Löhne und Gehälter in die Betrachtung mit einbezogen werden, soll das Bundes- Gleichbehandlungsgesetz angepasst werden.“ schlägt Taibl vor. 

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