Vollversammlung November 2023 – Antrag 4

Antrag  4

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Hinweisgeber:innen vor Vergeltungsmaßnahmen schützen

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, FA-FPÖ: Zuweisung
ÖAAB-FCG: Ablehnung
GLB-KPÖ: Annahme

 

Das neue Hinweisgeber:innenschutzgesetz verpflichtet zwar Großunternehmen dazu interne Meldestellen einzurichten, ist aber hinsichtlich des Schutzes der Whistleblower:innen unzureichend.

Sei es Misswirtschaft, Korruption, systematische Belästigung oder andere illegale Machenschaften im Unternehmen, Arbeitnehmer:innen können aus vielen Gründen als Whistleblower:innen, sog. Hinweisgeber:innen, agieren.

Aber wenn sich Whistleblower:innen nicht an eine vorhandene interne Meldestelle wenden, sind sie, laut dem Gesetz, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Sie sind nur dann vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn keine interne Meldestelle existiert.

Dieses Gesetz trägt daher kaum dazu bei, Korruption zu verhindern und es wird auch Österreich nicht davor bewahren, im Korruptions-Wahrnehmungs-Index weiter zurückzufallen. Denn auch wenn durch das Gesetz den internen Meldestellen gewisse Verpflichtungen und Regeln auferlegt werden, ist es den Großunternehmen überlassen, wie sie mit Hinweisen intern umgehen, während die betroffene Hinweisgeber:in zum Stillschweigen gezwungen wird. Die Folge davon wird nur eine Ausweitung des Corporate Whitewashing sein, und kein Rückgang an unethischen und korrupten Machenschaften im skandalgeplagten Österreich.

Interne Meldestellen haben zwar auch einen Nutzen für Arbeitnehmer:innen, wenn Vertrauen in die internen Prozesse und die Einzelverantwortlichen gegeben ist. Aber die potentiellen Hinweisgeber:innen sollten immer die freie Wahl haben, ob sie sich an interne und/oder externe Meldestellen, Presse oder Öffentlichkeit wenden wollen. Nur so kann garantiert werden, dass verantwortungsbewusste Mitarbeiter:innen auch die großen Missstände melden können und dass nicht interne Prozesse des Unternehmens die Aufklärung knebeln.

Verantwortungsbewusstes Wirtschaften braucht Transparenz, öffentliche Rechenschaft und Distanz zur Politik. Das haben sich die arbeitenden und steuerzahlenden Menschen in Österreich verdient. Das aktuelle Hinweisgeber:innenschutzgesetz geht zwar in die richtige Richtung, noch ist aber der Schutz der Whistleblower:innen zu löchrig und die Bandbreite von erfassten Straftatbeständen zu gering, um eine breite Änderung beim notorischen Corporate Governance von österreichischen Großunternehmen anzustoßen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Bundesministerium für Justiz, den Ministerrat der österreichischen Bundesregierung sowie den österreichischen Nationalrat auf, das Hinweisgeber:innenschutzgesetz zu novellieren:

  • Alle Arbeitnehmer:innen, die Hinweise auf Straftatbestände, welche im HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) definiert sind, geben, sog. Hinweisgeber:innen, sollen vor allen Vergeltungsmaßnahmen des Unternehmens geschützt sein, auch dann wenn sie sich an externe Meldestellen, die Presse und/oder die Öffentlichkeit wenden.
  • Wenn ein Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmer:innen keine interne Meldestelle einrichtet, soll, im Gegensatz zum aktuellen Stand des Gesetzes, eine empfindliche Strafe drohen, mindestens in der Größenordnung von 5% des Jahresumsatz.
  • Erweiterung der vom HSchG erfassten Straftatbestände um alle schweren Delikte im Strafgesetzbuch und alle Vorschriften im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz des Verwaltungsstrafrecht.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_4_HinweisgeberInnen_vor_Vergeltungsmaßnahmen_schützen

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