Vollversammlung November 2023 – Antrag 6

Antrag  6

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kollektivvertrag im Journalismus muss bleiben

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, : Zuweisung
ÖAAB-FCG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ: Annahme

 

Die plötzliche Kündigung des Kollektivvertrags für Journalist:innen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ohne ein Wort, ohne jegliche Kontaktaufnahme mit der GPA wurde der Kollektivvertrag aufgekündigt! Das ist nicht nur eine Unkultur, es widerspricht auch jeglichem Anstand und sozialpartnerschaftlichem Arbeiten. Es zeigt den Beschäftigten, dass der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sie lieber im Stich lässt, als für gute Arbeitsbedingungen für sie zu sorgen.

Die Aufkündigung des Kollektivvertrags betrifft alle Beschäftigten, aber neue Beschäftigte in der Branche trifft es besonders, denn es fehlt die Gewährleistung von Mindestgehältern, Zuschlägen und vom 13. und 14. Gehalt, etc.

Prekärer Beschäftigung wird Tür und Tor geöffnet

Es kann nicht sein, dass die schwierigen Zeiten in der Medienbranche auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Es ist auch kein nachhaltiges Modell für zukünftige Journalist:innen. Denn in einer Branche, in der die Beschäftigten so respektlos behandelt werden, in der es weder gesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch geregelte Arbeitszeiten und keine jährlichen Gehaltserhöhungen gibt, möchten viele nicht arbeiten.

Klar ist, ohne einen absichernden Kollektivvertrag wird prekärer Beschäftigung im Journalismus weiter Tür und Tor geöffnet. Das bedeutet, dass der Qualitätsjournalismus massiv darunter leidet und somit auch die vierte Säule unserer Demokratie.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) auf, die Aufkündigung des Kollektivvertrags zurückzunehmen und wieder in aufrichtige Verhandlungen zu treten und damit den Beschäftigten Sicherheit zu geben.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_6_KV-Journalismus_muss_bleiben