Antrag 1
an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Kalte Progression
Viele Jahre lang hat sich die AK für die Abschaffung der kalten Progression eingesetzt. Die letzte Bundesregierung hat diese Forderung dann auch endlich umgesetzt. Es geht dabei um ein Steuervolumen von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich, das nicht an den Finanzminister geht, sondern bei den Steuerzahlerinnen, insbesondere den Arbeitnehmerinnen, verbleibt.
Davon wurden und werden zwei Drittel über eine Anhebung der Steuersätze weitergegeben. Für das dritte Drittel gab es die soziale ldee, dass dieses Drittel insbesondere den einkommensschwächsten Gruppen zugute kommt. Beispielsweise wurden Alleinerzieherinnen und Alleinverdienerinnen, welche bislang automatisch € 60,- pro Monat bzw. € 720,- pro Jahr erhielten, finanziell unterstützt. Dieser Ansatz hätte im Laufe der nächsten zwei Jahre mit den dann zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu einer echten Kindergrundsicherung ausgebaut werden können.
Die neue Regierung setzt den vollständigen Ausgleich der kalten Progression zu Gunsten des allg. Budgets aus. Sie schafft die soziale Umverteilung des dritten Drittels und damit den intelligentesten und sozial gerechtesten Teil der bisherigen Regelung ab.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, weiterhin die kalte Progression voll auszugleichen und ins besonders das dritte Drittel der Bevötkerung weiterhin durch Maßnahmen zurückzugeben, welches einkommensschwachen Gruppen zugutekommt und somit lnstrumente für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung darstellen.
Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann Graz, den 13. November 2025