Antrag 1 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Insbesondere für einbürgerungswillige Frauen, für die allein eine Einkommenshürde von ca. 1000 Euro netto im Monat vorgesehen ist, stellt diese Höhe eine kaum zu erfüllende Grenze dar. Diese Tatsache führt sogar zu Kritik aus SPÖ-Kreisen, die das neue Staatsbürgerschaftsgesetz als mit einem ‚männlichen Blick auf die Sache’ geschrieben sieht (Standard-Artikel vom 7.2.2013, Einbürgerung für Frauen oft unerschwinglich).

Die öffentliche Diskussion der vergangenen Monate und ein erst kürzlich getroffenes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes haben gezeigt, dass die Zurückweisung von AntragstellerInnen zur Einbürgerung aufgrund des zu geringen Einkommens demokratische und rechtliche Problematiken enthält.

Die gerichtliche Aufhebung von Teilen des Paragrafen 10 Staatsbürgerschaftsgesetzes, der den gesicherten Lebensunterhalt als Voraussetzung einer Einbürgerung regelt, weist ebenso auf die Unhaltbarkeit der derzeitigen Bestimmungen hin wie Aussage des SOS-Mitmensch-Sprechers Alexander Pollak, ein demokratischer Staat könne auf Dauer nicht funktionieren, wenn immer mehr in Österreich lebende Menschen aufgrund ihrer Herkunft von politischer Beteiligung ausgeschlossen seien.

 

Antrag

 

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, die geplante Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kürze dahingehend abzuändern, dass die Einkommensgrenzen für die Einbürgerung an in der Wirtschaft realistisch gezahlte Einkommen – unter besonderer Berücksichtigung von ArbeiterInnen-Einkommen – herangeführt werden.

Print Friendly, PDF & Email