Antrag 2 – Neue Anrechnung von Mütter/Eltern- und Hospizkarenzen starten

Die Biografien von Frauen weisen sehr häufig eine geringere Anzahl von Erwerbsjahren auf als die von Männern. Das resultiert daraus, dass Frauen sehr oft viele Karenzjahre in der Kindererziehung und in der Hospizbetreuung verbringen.

Um der Benachteiligung im Frauen-Lebenseinkommen entgegenzuwirken und die auch daraus resultierenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu reduzieren, braucht es neue Wege der Berechnung von sog. Anrechnungszeiten. Es geht im folgenden Antrag aber auch um die Förderung der gesellschaftlich wertvollen Aufgaben von Kindererziehung und Pflege. Diese Zeiten sollen jedoch nicht ein lebenslanger Einkommensnachteil für Frauen bleiben und für Männer attraktiver werden.

Antrag
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung auf, gesetzliche Initiativen zu starten, mit der Folge, dass sämtliche Karenzzeiten, die in die Mütter/Eltern- und Hospizkarenz fallen, sowohl bei der Anrechnung der Vordienstzeiten als auch bei den Vorrückungssystemen in den Betrieben und im öffentlichen Dienst (Biennien) angerechnet werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
02. November 2011

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