November 2018 – Antrag 1

Antrag 1

an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Abstand macht sicher

Das Fahrrad ist als schnelles, komfortables, umweltfreundliches, kostengünstiges und somit sozial verträgliches Verkehrsmittel optimal für den Weg zur Arbeit. Die gesundheitlichen Vorteile durch regelmäßige Bewegung wirken den Zivilisationskrankheiten entgegen. Zudem entlastet der Radverkehr die öffentlichen Verkehrsmittel und den motorisierten Individualverkehr für Personen, die nicht in der Lage sind, mit dem Rad zu fahren. Somit profitieren alle PendlerInnen durch die Förderung des Radverkehrs. Durch die geringeren Geschwindigkeiten im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln ist das Fahrrad auch sehr sicher und ist daher auch gut geeignet, Kinder zu Kindergarten, Schule oder Sportstätten zu führen.

Schwierig wird es aber, sobald es zu Interaktionen mit dem Autoverkehr kommt. Radfahrende werden oft durch nachfahrende Kfz bedrängt oder durch überholende Fahrzeuge an den Straßenrand gedrängt. Das führt dazu, dass sie oft einen zu geringen Seitenabstand zu parkenden Autos in der Stadt einhalten. Dies birgt die Gefahr des sogenannten „Doorings“, also Unfälle durch aufgehende Autotüren, was immer wieder zu schweren Unfällen bis hin zu Todesfällen bei den Radfahrenden führt. Vor allem bewirkt ein zu geringer Seitenabstand beim Überholen, dass Radfahrende unmittelbar durch den Autoverkehr gefährdet werden.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt § 15 Abs. 4 nur sehr unpräzise, dass beim Überholen „ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten“ sei. Dies eröffnet für die Autofahrenden einen breiten Interpretationsspielraum, welcher Seitenabstand für angemessen angesehen wird und es ist schwierig, einen sicheren Abstand durch polizeiliche Kontrollen einzufordern. Fahrschulen lehren daher die ergänzende Daumenregel von „1 m + 1 cm zusätzlich pro gefahrenem Stundenkilometer“, also zum Beispiel 1,5 m bei 50 km/h des Kfz. Bei besonderen Gefahrenstellen, wie beim Überholen in Schienenstraßen, geht man sogar von 2 m Seitenabstand zu Radfahrenden aus. Es existiert auch eine Reihe entsprechender OGH-Urteile, die in diese Richtung argumentieren, so dass die oben genannte Daumenregel bereits mehr als eine reine Empfehlung darstellt. Eine ausdrückliche Verankerung eines seitlichen Mindestabstands von 1,5 m in der StVO würde jedoch eindeutig für Klarheit sorgen und einen wesentlichen Schritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr bedeuten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Minister für Verkehr, Innovation und Technologie auf, einen verbindlichen Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung festzuschreiben.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018

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