Antrag 4
an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Geforderte Freiwilligkeit von Überstundenleistungen wird von vielen Arbeitgebern nicht akzeptiert
Tag für Tag werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Arbeitgeber die Arbeitnehmer einseitig verpflichten wollen, 2 Stunden über die 10 Stunden pro Tag bzw. 10 Stunden über die 50 Stunden pro Woche „freiwillig“ zu arbeiten. Besonders das Gastgewerbe macht mit Schlagzeilen auf sich aufmerksam, aber auch andere Branchen, welche Service-Leistungen rund um die Uhr anbieten, stehen in den Startlöchern.
Die Empfehlung der Regierung an die Arbeitgeber, sich selbst zu beschränken und ihre gesetzliche Fürsorgepflicht ernst zu nehmen, geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, es zeigt sich jedoch, dass ohne Kontrolle jede Möglichkeit, die ein Gesetz bieten könnte, von den Arbeitgebern früher oder später zu Lasten der Arbeitnehmer auch ausgenutzt wird.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, damit im Arbeitszeitgesetz die 11. und 12. Arbeitsstunde an einem Arbeitstag und die 51. bis 60. Stunde in einer Arbeitswoche wieder von der Zustimmung des Betriebsrats bzw. des Arbeitsinspektorats abhängig gemacht werden.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018