Antrag 1
an die 15. Vollversammlung vom 31. 1. 2019 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
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Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgelegt, das die bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen soll. In ihren Stellungnahmen haben nahezu alle Organisationen und Körperschaften grundsätzliche bis vernichtende Kritik an dem Entwurf vorgebracht. In zahlreichen Beurteilungen wird bemängelt, dass der Entwurf zur Bekämpfung des Armutsrisikos nicht geeignet ist. Darüber hinaus haben die fachkundigen Einwender in den Entwürfen sowohl für das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz als auch für das begleitende Sozialhilfe-Statistikgesetz eine solche Fülle von Widersprüchen und handwerklichen Fehlern ausgemacht, dass eine Berichtigung im Gesetzgebungsprozess nicht mehr zu leisten ist.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ihre Entwürfe für ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und ein Sozialhilfe-Statistikgesetz zurückzuziehen und gemeinsam mit den Ländern und den Organisationen im Sozialbereich, besonders auch den Initiativen, in denen sich die von dem Gesetz Betroffenen organisieren, sowie den Arbeiterkammern und Gewerkschaften eine Reform der bedarfsgerechten Mindestsicherung zu erarbeiten, die geeignet ist, Armut in allen Sektoren der Gesellschaft wirksam zu verhindern.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende Graz, den 23. 1. 2019