Vollversammlung Jänner 2019 – Antrag 4

Antrag  4

an die 15. Vollversammlung vom 31. 1. 2019 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Sozialhilfe-Daten ohne Schutz?

Der im Dezember 2018 von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Sozialhilfe-Statistikgesetzes soll der Aufrechterhaltung des Sozialhilfewesens dienen und die Kontrolle eines rechtmäßigen Leistungsbezuges durch Erstellung einer bundesweiten Gesamtstatistik ermöglichen.

Dazu ist ein wechselseitiger Datenaustausch einerseits zwischen den Ländern, Trägern der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung, den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice und andererseits sämtlichen Behörden (u.a. BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem BM für Finanzen) vorgesehen. Zur Verarbeitung sollen diese Daten außerdem an vom Bund beauftragte Dienstleister weitergereicht werden können.

Welche Daten konkret von den Ländern an die Bundesbehörden übermittelt werden sollen, ist in den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs sehr detailliert beschrieben. Für den Datenaustausch in die andere Richtung gibt es keine Details. Es ist nicht klar, welche Daten übermittelt werden sollen (Art II, §1 Abs1).

Mit dieser Unbestimmtheit verletzt der Entwurf das Grundrecht auf Datenschutz (§1 Abs 1 DSG), das Prinzip der Datenminimierung (Art 5 Abs 1 lit c DSGVO) und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§1 Abs 2 DSG).

Aus einem Urteil des VfGH aus dem Jahre 1989 geht hervor, dass bei einer Datenerhebung zu statistischen Zwecken nur solche Daten erhoben werden dürfen, die statistisch relevant sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Als Beispiel ist unter den zu übermittelnden Datenkategorien der Punkt „Staatsangehörigkeit der leiblichen Eltern“ angeführt. Übermittlung dieser Daten entspricht nach Auffassung vieler Datenschutz-Experten einer unsachlichen Datenkategorie und verletzt den Gleichheitsgrundsatz (z.b. B-VG Art 7).

Es bleibt außerdem offen, wie lange die Daten aufzubewahren sind bzw. wann sie gelöscht werden müssen. Eine Anonymisierung der Daten ist nötig, bisher aber noch nicht vorgesehen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung fehlt in diesem Gesetzesentwurf völlig.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Sozialhilfe-Statistikgesetz hinsichtlich geltender Datenschutz-Gesetze zu präzisieren bzw. anzupassen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende                                                                                        Graz, den 23. 1. 2019