Antrag 2
an die 08. Vollversammlung vom 4. Mai 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Heben von Lasten
Spricht man in den Fabrikhallen oder Werkstätten mit den Leuten, so kommt die Sprache schnell auf diverse Belastungsschäden. Lendenwirbelsäule, Becken und Knie sind besonders belastet, jedoch auch die Brustwirbelsäule, Schultern, Ellbogen und Hände leiden unter der Last. Diese Last entsteht durch das statische Stehen, das Heben von Gegenständen und diverse Drehbewegungen unter Belastung.
Der Gesetzgeber gibt zwar im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) vor, dass auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu achten sei (§64(3)) und fordert den Arbeitgeber auf, nur geeignete Personen für die entsprechende Tätigkeit einzusetzen (§64(4)), bleibt jedoch mehr als vage, wie diese Forderungen umzusetzen seien.
Welche Belastungen ein Arbeitsplatz aufweist, sollte bereits durch eine Arbeitsplatzevaluierung ermittelt werden. Welche Lasten für eine Person zulässig sind, wird weder ermittelt noch gibt es Richtlinien, an denen sich Arbeitgeber orientieren könnten. Einzig im Mutterschutzgesetz sind Maximalgewichte definiert.
Der Gesetzgeber hat sich selbst verpflichtet, über die zulässigen Lasten eine Verordnung zu erlassen, sobald es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Auf diese Erkenntnisse wurde bisher fast 29 Jahre gewartet. Es wird Zeit, auf die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu achten.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Regierung auf, die Verordnung über die Grenzwerte für die Handhabung von Gewichten gemäß §72(1)2 ASchG zu erlassen.
DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende Graz, den 4. Mai 2023