Anträge Steiermark

Anträge Steiermark

Antrag 5 – Übernahme der Mittagessenskosten bei der Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) nach LEVO-StBHG

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Die neue Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) sieht keine Übernahme der Verpflegungskosten durch die Träger vor. Vielmehr ist die „Verpflegung in den Firmen und den Einrichtungen im Sinne der Normalität zu gestalten“. Das heißt, die Menschen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, sollen sich ihr Mittagessen selber zahlen, möglicherweise auch selber organisieren. Bisher haben viele dieser Klienten und Klientinnen die Verpflegung während des Tages bezahlt bekommen.

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Antrag 4 – Erhebung von Folgen der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Seit der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung bietet das Land Steiermark die Zusatzpakete „Diagnostik“ und „Arbeitsrelevante Kompetenzförderung“ zur beruflichen Eingliederung psychisch beeinträchtigter Menschen nicht mehr an. Dabei ging die Landesregierung davon aus, dass diese Leistungen künftig „im Arbeitsmarktförderungsbereich positioniert werden“.

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Antrag 3 – Nichtabsetzbarkeit von Überstundenzuschlägen

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Die derzeit geübte Praxis vieler Arbeitgeber, bei gleichbleibendem oder gar steigendem Auftragseingang Personal zu reduzieren, belastet die restlichen Arbeitnehmer/innen in besonderem Maße. Die wöchentlichen Arbeitszeiten erhöhen sich und psychische und physische Auswirkungen machen sich zunehmend bemerkbar. Burn-out, Mobbing und erhöhte Krankenstände sind die Folge.

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Antrag 2 – Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen
Für Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, kann es auf dem Weg zu einer ihrer Qualifikation angemessenen Anstellung zahlreiche Hürden geben. Zu einem  Viertel sind Migrant/innen in Österreich unter ihrem Ausbildungsniveau beschäftigt, und zwar insbesondere Frauen. Das erschwert die gesellschaftliche Teilhabe und führt zu einem sehr problematischen Ausspielen von österreichischen und migrantischen Arbeitskräften gegeneinander. Das schadet allen Beschäftigten in unserem Land.

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Antrag 1 – Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Arbeitnehmer/innen stellen ihre Arbeitskraft den Arbeitgebern zur Verfügung und legen mit ihnen das wöchentliche Ausmaß der zu leistenden Arbeitszeit im Arbeitsvertrag fest.
Derzeit gilt in Österreich bis auf wenige Ausnahmen, die in Kollektivverträgen festgelegt sind, die 40-Stunden-Woche. Leistet nun ein/e Arbeitnehmer/in zusätzliche Arbeit, wird diese mit den im Gesetz bzw. Kollektivvertrag festgelegten Zuschlägen entlohnt.

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