Anträge Steiermark

Anträge Steiermark

Resolution 1 – Zusammenfassende Forderungen an die Bundesregierung

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Entgegen vielfach anders lautender Schlagzeilen hat die sog. Krise Österreich noch im Griff. 

Insbesondere die Arbeitslosigkeit hat neue Rekordwerte erreicht. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, sowohl in Österreich, als auch auf europäischer Ebene einen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik herbeizuführen: Weg von der Sparpolitik hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Sozialpolitik. Der Sozialstaat ist zu stärken, zentrale Krisenursachen wie Ungleichverteilung und Unterregulierung der Finanzmärkte, sind zu beheben und ArbeitnehmerInnenrechte sowie wirtschaftsdemokratische Elemente aus- statt abzubauen.

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Dringlichkeitsantrag – Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes überarbeiten

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

In Kürze soll die Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes beschlossen werden. Das Begutachtungsverfahren endete am 14.01.2014, die eingelangten Stellungnahmen sind überwiegend negativ. Die Begründung für die komplette Neuregelung der beruflichen Integration im neuen Gesetz ist ein Rechnungshofbericht. In diesem Bericht wird die komplexe Aufgabenverflechtung von Bundessozialamt, AMS und Land Steiermark sowie die mangelnde Kooperation zwischen diesen Stellen kritisiert. Eine Aufgabenentflechtung samt klarer Abgrenzung der Zielgruppen und Leistungsarten wird in diesem Bericht empfohlen. Ein Vorschlag zur Streichung von Dienstleistungen findet sich hingegen in den Empfehlungen des Rechnungshofes nicht, ganz im Gegenteil, wird sogar explizit davor gewarnt.

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Antrag 2 – „Beschäftigungstherapie” muss im System der sozialen Sicherung verankert werden

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

In Österreich leben ca. 40.000 Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Davon arbeiten ca. 15.000 Menschen im sekundären Arbeitsmarkt in sog. „Beschäftigungstherapie“.

In diesen Beschäftigungsformen sind die Menschen dem gleichen Ablauf wie am ersten Arbeitsmarkt unterworfen (fixer Arbeitsbeginn, Arbeitsdauer, Pausenregelungen etc.). Im Unterschied zu anderen ArbeitnehmerInnen erhalten die in diesen Einrichtungen produzierenden Menschen jedoch für ihre Arbeit keinen Lohn oder kein Gehalt sondern ein „Taschengeld“, welches weit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Aus diesem Grund sind sie nicht eigenständig kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert. 

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Antrag 4 – Bankenabgabe neu regeln

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Die Neuregelung der Bankenabgabe, die im heurigen Jahr voraussichtlich 640 Mio. Euro betragen wird, hat zu der Änderung geführt, dass jener Teil der Abgabe gestrichen wird, der vom Derivatehandel abhängig war. Als die Bankenabgabe eingeführt wurde, hat man die Derivate als ein Krisen auslösendes Instrument erkannt und deshalb einen höheren Steuersatz angesetzt. Nun wird davon abgegangen. Das ist unbedingt als falsches Signal zu werten. 

 

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Dringlichkeitsantrag zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Österreich muss sich aktiv in die EU-weite Strategie einbringen, Steuerbetrug und Aktionen legaler Steuervermeidung abzuschaffen

Der derzeitige Aufschrei ist groß über das weltweite Netzwerk der Steuerbetrüger/innen. Solange aber die Politik nicht wirklich handelt, wird sich am Status Quo nichts ändern.

Auch die legale Steuerflucht oder Steuervermeidung gehört endlich abgeschafft. Die Europäische Kommission forderte kürzlich alle Mitgliedsstaaten auf, das gemeinsame Vorgehen gegen Steuerhinterziehung zu verbessern, denn den EU-Ländern gehe durch Steuerhinterziehung jährlich rund eine Billion Euro verloren.

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