vor 2018

Antrag 5 / Integrative Berufsausbildung

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. November 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark.

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Antrag 4 / Gute Abstimmung zwischen den Angeboten für Menschen mit Behinderungen

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf,
eigene Programme so mit denen des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice abzustimmen, dass der Übergang zwischen den einzelnen Maßnahmen möglichst lückenlos funktioniert und die Menschen die für sie geeignete Integrationsmaßnahmen erhalten,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Streichung der Eingliederungshilfe aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung führt,
das Instrument des Lohnkostenzuschusses wieder einzuführen, falls sich herausstellen sollte, dass die Einstellung der Lohnkostenzuschüsse negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hat.

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Antrag 3 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf,  die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.
Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden, da offenbar ohne entsprechendem Druck – wie die Erfahrung zeigt – keine flächendeckenden Erfolge erzielt werden.

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Antrag 2 / Sonderurlaub für Landesbedienstete im freiwilligen Diensteinsatz

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steirische Landesregierung auf, Landesbediensteten, die in freiwilligen Feuerwehren, Rettungsorganisationen, gemeinnützigen karitativen und/oder kirchlichen Einrichtungen Transitflüchtlinge betreuen, bis zu fünf Tage Sonderurlaub zu gewähren.

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Antrag 1 / Frühzeitige Integration von Flüchtlingen

der AUGE/UG  an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf,
1. die  Unterbringungsart „Individuelle Unterbringung“ besser zu fördern und der Unterbringungsart „Selbstversorgung“ anzugleichen, also
individuell untergebrachten AsylwerberInnen für die Miete denselben  Betrag zur Verfügung zu stellen, den bei der  Unterbringungsart „Selbstversorgung“ der Quartiergeber erhält,
AsylwerberInnen den  Umstieg in die  „Individuelle Unterbringung“ auch faktisch zu ermöglichen und allfällige Kautionen durch Garantieerklärungen gegenüber einem privaten Vermieter zu ersetzen,  Mietvertragsgebühren zu stunden und bei verlangten Vorauszahlungen für Strom und Heizung in Vorlage zu treten,
um damit AsylwerberInnen, statt sie in isolierten, abgelegenen und oft mangelhaften Quartieren zu kasernieren, die Möglichkeit zu individuellem Wohnen und damit zum Aufbau von Nachbarschaftskontakten zu gewährleisten.
2. flächendeckende psychosoziale Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und Sprachkurse im Umfeld der Flüchtlingsquartiere zu finanzieren und so  nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft  eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern,
3. „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)“ zu den gleichen Unterbringungsstandards und Tagsätzen wie für andere Kinder und Jugendliche in die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe der Bundesländer zu übernehmen sowie  ausreichende spezielle psychosoziale Beratungs- und Bildungsangebote zwecks beruflicher Qualifizierung anzubieten.

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