Arbeitszeitgesetz und ArbeitnehmerInnen-Schutz
Der von der Bundesregierung beschlossene 12 Stunden-Tag, die Ausweitung des gesetzlichen Rahmens von 8 und höchstens 10 Stunden auf 12 Stunden Tages- Arbeitsleistung widerspricht den Grundgedanken des Arbeitszeitgesetzes. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen vor physischen und psychischen Erkrankungen, beispielsweise Burnout, sowie vor zu hoher täglicher Belastung war einer der Grundgedanken, die zu einem Arbeitszeitgesetz geführt hatten. Die Möglichkeit einer regelmäßigen täglichen Erholung, eines täglichen Familienlebens und einer Möglichkeit, täglich auch sinnvolle Freizeitgestaltung zu haben, standen im Vordergrund des Gesetzgebers.
Hat sich die Arbeitswelt verändert?
Ja, z.B. durch erhöhten Zeit- und Konkurrenzdruck sowie zunehmende Reizüberflutung in Folge der Digitalisierung. Ist Arbeit jetzt weniger belastend als früher? Nein, und sowohl damalige wie auch die neuersten Untersuchungen zeigen, dass zu lange Arbeit krank macht, die Konzentration sinkt, die Produktivität sinkt, auch vermehrte Arbeitsunfälle sind die Folge. Hier sind auch anstehende Folgekosten, z.B. durch Burnout, Krankenstände etc. zu erwähnen, die durch zu lange Arbeitstage für die Gesellschaft entstehen.
zu lange Arbeitszeiten machen krank!
Die davor schon bestehenden Ausnahmen im Gesetz haben oft gezeigt, wie schwer krank machend zu lange Arbeitszeiten sind, siehe das Beispiel der Schichtarbeiter. Hier sind eine Menge typischer Krankheitsbilder zu beobachten, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, etc., die klar als Folge von zu langen Arbeitszeiten zuordenbar sind.
Die AK NÖ fordert daher den Gesetzgeber auf, die letzten Arbeitszeitgesetzesänderungen zur Ausdehnung der Tages- und Wochenarbeitszeit zurück zu nehmen und den Status vor Einführung der Gesetzesänderung wieder herzustellen. Die AK NÖ fordert die Sozialversicherungsträger auf, zusammen mit der Sozialpartnerschaft die bestehenden 12 Stundentags-Regelungen zu evaluieren, mit Hauptaugenmerk auf die psychischen und physischen Belastungen und Erkrankungen, die für ArbeitnehmerInnen daraus erwachsen. Die AK fordert, dass 12 Stunden-Ausnahmeregelungen im AZG nur über Kollektivverträge und vorherige Fachexpertise, dass die Arbeitszeit sowohl psychisch wie auch physisch keinen Schaden bei den Menschen anrichtet, erlaubt werden. Bestehende Regelungen müssen evaluiert und, wenn psychische und physische Beeinträchtigungen durch 12 Stunden-Tage entstehen, zurückgenommen werden.