Vollversammlung November 2024 – Antrag 2

Antrag  2

an die 02. Vollversammlung vom 14. November 2024

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Fairness für Zivildiener: Gleichstellung jetzt!

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, ÖAAB-FCG, FA-FPÖ: Zuweisung
GLB-KPÖ: Annahme

 

Zivildiener leisten wichtige Arbeit, die nicht nur Lebenszeit, sondern auch Engagement und Energie erfordert. Eine gerechte Anerkennung und gleiche Rechte wie für reguläre Arbeitnehmer*innen sind daher dringend notwendig.

Zivildiener leisten unverzichtbare Arbeit für das Gemeinwohl, insbesondere in Bereichen wie der Pflege, im Gesundheitswesen und in sozialen Diensten. Trotz dieser Wichtigkeit arbeite  Zivildienstleistende oft unter schlechten Bedingungen mit langen Arbeitszeiten, wenig Bezahlung und Geringschätzung.

Mit 1. Jänner 2025 ist das Zivildienstgesetz seit 50 Jahren in Kraft. Angesichts dessen, muss die Arbeiterkammer sich dieser (oft) prekären Beschäftigten annehmen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass folgende Punkte sichergestellt werden:

  • Wertschätzung und Anerkennung: Die Leistungen von Zivildienern sollen gesellschaftlich und politisch als gleichwertig mit den Beiträgen regulärer Arbeitnehmer*innen anerkannt und wertgeschätzt werden und sich monetär spiegeln. Zivildiener müssen adäquat entlohnt werden.
  • Urlaubsregelung: Zivildienern soll das Recht auf eine angemessene Anzahl an Urlaubstagen eingeräumt werden, analog zur Urlaubsregelung für reguläre Arbeitnehmer*innen. 10 freie Arbeitstage (bzw. 12 Werktage) sind bei 9 Monaten verpflichtender Arbeit nicht genug.
  • Gleichbehandlung und Statusaufwertung: Zivildiener dürfen nicht als „Arbeitskräfte zweiter Klasse“ behandelt werden. lhre Arbeit und ihr Engagement verdienen volle gesellschaftliche Anerkennung und gleichwertige Behandlung. Ruhezeiten und Maximalarbeitszeiten müssen eingehalten und zu Gunsten der Zivildiener im Zivildienstgesetz verbessert werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann e.h.                                         Graz, 14. November 2024