Vollversammlung November 2024 – Antrag 3

Antrag  3

an die 02. Vollversammlung vom 14. November 2024

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Altersgrenze beim Verkauf von Energydrinks

Antrag mit Textänderung mehrheitlich angenommen:
FSG, GLB-KPÖ: Annahme
ÖAAB-FCG, FA-FPÖ: Zuweisung

 

Energydrinks sind in den letzten Jahren zunehmend populär geworden, insbesondere unter Jugendlichen. Diese Getränke enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker und anderen stimulierenden Inhaltsstoffen, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. Angesichts der steigenden Konsumzahlen unter jungen Menschen ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Gesundheit zu schützen.

Die bekanntesten gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe:

  • Viele Energydrinks enthalten Koffein in hohen Konzentrationen, die zu Schlafstörungen, Nervosität, erhöhter Herzfrequenz und anderen gesundheitlichen Problemen führen können.
  • Zusätzlich enthalten viele dieser Getränke große Mengen an Zucker, was zur Entwicklung von Übergewicht, Diabetes und anderen metabolischen Erkrankungen beitragen kann. Ein hoher Zuckerkonsum steht in direktem Zusammenhang mit einer Vielzahl von Gesundheitsproblemen.

Jugendliche sind besonders anfällig für die negativen Auswirkungen von Koffein und Zucker, da ihr Körper sich noch in der Entwicklung befindet. Dies kann zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen. In Kombination mit Alkohol werden die Risiken weiter erhöht.

Bei einer Bundestagsanhörung in Deutschland im September 2024 warnten Ernährungsexperten und MedizinerInnen vor möglichen schweren gesundheitlichen Folgen durch den Konsum von Energydrinks und sprachen sich eindeutig für eine Altersgrenze beim Verkauf aus.

In zahlreichen anderen europäischen Ländern gibt es bereits Alterseinschränkungen beim Verkauf von Energy Drinks: In Schweden und Norwegen ist der Verkauf für Jugendliche unter 15 Jahren untersagt, in Litauen sind Verkäufe an Personen unter 14 Jahren verboten. In Estland gilt das Verkaufsverbot für Jugendliche unter 16 Jahren, in Polen und Lettland sogar für Jugendliche unter 18 Jahren.

Die Einführung einer Altersbeschränkung für den Verkauf von Energydrinks ist eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit unserer Jugendlichen.

Vorstellbar sind Alterskontrollen wie beim Verkauf von alkoholischen Getränken.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die steiermärkische Landesregierung auf, Jugendliche vor schädlichen Getränken, insbesonders vor Energydrinks, zu schützen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann e.h.                                         Graz, 14. November 2024